Der Koalitionsvertrag von Sachsen-Anhalt ist öffentlich einsehbar. Wegen der strittigen Erhöhung des Rundfunkbeitrages ist er sehr in der der Diskussion. Ich dokumentiere hier die entsprechenden Passagen.
Zu den Rundfunkbeiträgen liest man darin Folgendes:
Übermäßige Belastungen der gewerblichen Wirtschaft beim Rundfunkbeitrag, etwa bei der Mitarbeiterstaffel oder der Veranlagung von gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen, wollen wir abmildern.
Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grüne in Sachsen-Anhalt, Seite 95
Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wollen wir mit den notwendigen, strukturellen und organisatorischen Veränderungen fit für die Zukunft machen; dazu ist eine nachhaltige und sparsame Haushaltsführung bei den Rundfunkanstalten erforderlich. Bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks halten wir am Ziel der Beitragsstabilität fest. Wir setzen uns bei zukünftigen Änderungen des Rundfunkänderungsstaatsvertrags für Entlastungen kleiner und mittelständischer Unternehmen ein.
Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grüne in Sachsen-Anhalt, Seite 136
Eine zügige Novellierung des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk soll die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die staatsferne Gestaltung der Gremien umsetzen. Hierbei setzen wir auf die Bereitschaft von Sachsen und Thüringen, die Verhandlungen über den gemeinsamen Staatsvertrag wieder aufzunehmen
Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grüne in Sachsen-Anhalt, Seite 136
Quelle: Der Koalitionsvertrag, der u.a. von der SPD veröffentlicht wurde.
1 thought on “Was steht im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grüne in Sachsen-Anhalt zum Rundfunkbeitrag?”
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