Es geht nicht mehr um 86 Cent pro Haushalt…

Michael Voß

Die CDU in Sachsen-Anhalt sagt, sie wolle jeden Haushalt vor einer zusätzlichen Belastung von 86 Cent im Monat retten. Die meisten Haushalte haben zwei bis vier Einwohner, es geht also zum Teil nur um 21 Cent pro Person und Monat.

Wegen 21 bzw. 86 Cent zerstreitet sich die CDU in dem Bundesland und wird ein Landesminister entlassen. Wegen 21 bzw. 86 Cent gerät die gesamte Landesregierung und Koalition in Sachsen-Anhalt mitten in der Corona-Krise in einen Lähmungszustand. Und wegen 21 bzw. 86 Cent pro Monate und Person werden Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Überzahlt, schlampig und schlimm hingestellt, wo wir gerade dabei sind gegen zahlreich Lüge mit recherchierten Fakten exzellenten Journalismus zu bieten.

Teile der CDU-Fraktion wollen mit der AfD stimmen

Magdeburg, Domplatz
Magdeburg, Landtag

Und die Krönung des ganzen: Die Teile der CDU in Sachsen-Anhalt, die gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrages sind, wollen ausgerechnet mit der AfD zusammen abstimmen, die nicht nur gegen den Rundfunkbeitrag, sondern gegen den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist – und noch gegen viel mehr Bestandteile der Demokratie.

Nicht von ungefähr verband der bisherige Innenminister inhaltliche Forderungen mit dem Rundfunkbeitrag. Aber genau dieser Einfluss des Staates auf die journalistischen Inhalte soll durch das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem verhindert werden. Denn die öffentlich-rechtlichen Sender sind KEIN Staatsrundfunk, auf deren Inhalte Landesregierungen oder die Bundesregierung Einfluss nehmen können.

In Sachsen-Anhalt geht es inzwischen nicht mehr um 86 Cent pro Monat und Haushalt. Es geht um die Demokratie, es geht um Pressefreiheit und um die Verlässlichkeit der CDU als demokratische Partei.

Warum verstoßen SPD und Grüne gegen den Koalitionsvertrag in Sachsen-Anhalt?

Berechtigte Frage, die mir auf Facebook gestellt wurde. Doch ist das die Sichtweise von Teilen der CDU. SPD und Grüne sehen darin keinen Verstoß gegen den Koalitionsvertrag und geben dazu zwei Begründungen:

1) SPD und Grüne halten sich, wie auch alle anderen Regierungsfraktionen der Bundesländer, an die Ergebnisse der von den Ländern eingesetzte Expertenkommission für den Rundfunkbeitrag (KEF), die seit 2009 die erste Erhöhung vorsieht, da es durch die Inflation jedes Jahr eine prozentuale Absenkung gegenüber den Einkommen der Beitragszahler gab. Durch diese faktische Senkung des Beitrages über elf Jahre sehen SPD und Grüne die im Koalitionsvertrag vereinbarte „Beitragsstabilität“ als nicht gegeben an.

2) SPD und Grüne wollen verhindern, dass die AfD in Sachsen-Anhalt, die grundsätzlich gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist, über diesen entscheidet, während sich die Regierungsfraktionen enthalten oder gar, wie von Teilen der CDU-Fraktion angekündigt, gemeinsam mit der AfD stimmen, weil der Sinn der „Kenia-Koalition“ sei, gemeinsam gegen die AfD die Geschicke Sachsen-Anhalts zu gestalten.

Diesen Kommentar habe ich am 04.12.20 erstmals veröffentlicht. Er wird bei Bedarf aktualisiert und stellt – wie alles in diesem Internetangebot, wenn es nicht anders gekennzeichnet ist – meine private Meinung dar.