Thüringen: Landesdatenschützer überprüft elektronischen Impfnachweis

Impfcheck
MDR Aktuell, 19.05.21

Thüringen hat in der letzten Woche ein Pilotprojekt für einen elektronischen Impfnachweis gestartet. Und der ist bei den Geimpften auf große Resonanz gestoßen. Nur gibt es allerdings Bedenken und Fragen von Seiten des Landesdatenschutzbeauftragten. Und dabei wird deutlich: Beide Seiten wollen einfach nur schützen – vor Covid19-Ansteckungen und vor einer illegalen Nutzung von Daten der Geimpften. Diese unterschiedlichen Sichtweisen zusammen zu bekommen, ist schwierig, wie ich für MDR Aktuell herausbekam.

Der elektronischen Impfnachweis in Thüringen ist sehr gefragt. Jörg Mertz leitet bei der Kassenärztlichen Vereinigung den Pandemiestab und hat die aktuellen Zahlen:

Wir haben 94.000 Downloads realisiert – seit letzter Woche Mittwoch.

Jörg Mertz, Kassenärztliche Vereinigung Thüringen

…sagt Mertz Anfang der Woche in einem Gespräch. Bei dem Download handelt es sich eigentlich um ein simples Blatt Papier, auf dem Namen, Geburtsdatum, Impfmittel und die Tage, an denen geimpft wurden, stehen. Es wird als PDF-Datei heruntergeladen, kann ausgedruckt und bei Bedarf, in Restaurants oder Geschäften vorgezeigt werden. Der Leiter des Pandemiestabs der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen betont die Sicherheit dieses Verfahrens – insbesondere für diejenigen, die prüfen, ob jemand geimpft ist – also beispielsweise Gaststättenbetreiber:

Wir haben noch eine weitere Möglichkeit geschaffen, falls jemand den Angaben nicht glaubt, dass man eine Überprüfung auf einer unserer Webseiten machen kann.

Jörg Mertz, Kassenärztliche Vereinigung Thüringen

Dafür gibt es einen auf das Papier gedruckten QR-Code – ein gepixelte Viereck, welches durch Handys ausgelesen werden kann und in diesem Fall auf eine Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung führt. Hier werden die Daten dann bestätigt, wenn sie korrekt sind. Und genau hier meldet sich der Landesdatenschutzbeauftragte von Thüringen, Lutz Hasse, zu Wort. Er will auch Sicherheit, aber für die andere Seite – nämlich für die Geimpften und ihre Daten.

Wenn hier beispielsweise der Gastwirt den QR-Code abscannt, wird eine Verbindung hergestellt zu einem Server, in der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen. Wir haben bisher keinen Anlass anzunehmen, dass die Speicherung unsicher ist, aber diese Datenflüsse sind an sich nicht vorgesehen und wir durchleuchten jetzt: Muss das sein? Ist das sicher? Aber in der Zwischenzeit finden diese Datenflüsse statt.

Lutz Hasse, Landesdatenschutzbeauftragter Thüringen
Impfbescheinigung in Thüringen
Impfbescheinigung in Thüringen

Dass diese Datenflüsse nicht vorgesehen sind, entnimmt Hasse dem europäischen Modell des elektronischen Impfausweises. Der ist erst in der Entwicklung, aber es steht fest, dass es ist keinen Zugriff auf zentrale Daten der Geimpften geben wird. Stattessen sollen Text und QR-Code aussagen, ob jemand ausreichend geimpft ist oder nicht. Die Kontrolle der Echtheit übernimmt ein im QR-Code eingebautes elektronisches Zertifikat.

Da in Thüringen davon abgewichen wird, hat der Landesdatenschutzbeauftragte Hasse jetzt diverse Fragen an die Kassenärztliche Vereinigung geschickt, eine einwöchige Frist gestellt und Kontrollen vor Ort nicht ausgeschlossen.

Eine der Fragen ist beispielsweise, weshalb die Internetabfrage mitteilt, mit welchem Impfstoff geimpft wurde. Der Datenschützer meint, dass sei unnötig. Jörg Mertz von der Kassenärztliche Vereinigung verweist auf den Impfausweis aus Papier:

Wenn ich mit meinem analogen gelben Impfausweis irgendwo hingehe, sieht derjenige, der es sich anguckt, auch, mit welchem Impfstoff dieser Mensch geimpft wurde.

Jörg Mertz, Kassenärztliche Vereinigung Thüringen

Doch bei anderer Kritik wurde bereits nachgebessert.

Natürlich kann man so eine Seite nachbauen und dort immer den Check auf geimpft setzen. 

Jörg Mertz, Kassenärztliche Vereinigung Thüringen

Und deshalb, so Jörg Mertz, habe man den Gastwirten und allen anderen Interessierten die korrekte Adresse der Internetseite, auf die der QR-Code verlinken muss, mitgeteilt. Ob das ausreicht, wird wiederum der Landesdatenschutzbeauftragte nach Ablauf seiner Prüfung entscheiden.