Dürfen Inhalte einer WhatsApp-Gruppe an Dritte weitergeleitet werden? Bei größeren Gruppen gelten die Beiträge als öffentlich

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Diesmal geht es um WhatsApp und die Weiterleitungsfunktion. Ein MDR-Aktuell-Hörer, der unerkannt bleiben möchte, will wissen, ob Chatverläufe und Direktmitteilungen aus einer WhatsApp-Gruppe auch ohne Zustimmung der Betroffenen an andere Nutzer weitergeleitet werden dürfen. Hintergrund: Aus einer Elterngruppe eines Vereins waren kritische Meinungen an den Vereinsvorstand weitergeleitet worden.

Ich habe für MDR Aktuell über diese Thema mit einem Juristen gesprochen.

Der Kölner Medienrechtsanwalt Christian Solmecke meint, zunächst sei es wichtig, wie viele Personen Mitglieder dieser WhatsApp-Gruppe sind.

Wenn man sich im kleinen Kreis von zwei bis drei Personen befindet, dann wäre eine Weiterleitung verboten, denn dann dürften die Nachrichten vom Recht auf Privatsphäre geschützt sein. Jedenfalls dann, wenn auch die beiden anderen WhatsApp-Teilnehmer keine Weiterleitung wünschen.

Christian Solmecke, Rechtsanwalt

Ganz anders sieht es allerdings aus, wenn es sich um eine größere Gruppe handelt. Die könne nämlich als Öffentlichkeit angesehen werden:

Dann ist es auch möglich, solche bereits öffentlich gemachten Nachrichten auch noch anderen zuzuleiten.

Christian Solmecke, Rechtsanwalt

Zusammengefasst: Bei mehr als drei Mitgliedern ist für den Juristen das Weiterleiten einer Nachricht aus einer WhatsApp-Gruppe möglich.

Ähnlich ist es übrigens auch bei Facebook, erklärt Christian Solmecke:

Hier haben die Gerichte schon in der Vergangenheit häufiger festgestellt, dass solche Facebookgruppen eine Öffentlichkeit darstellen. Und wenn eine Nachricht einmal öffentlich gepostet worden ist, dann darf sie auch weiterverbreitet werden.

Christian Solmecke, Rechtsanwalt

Diese Funktion sehe Facebook ja auch explizit vor. Deshalb müsse sich der Nutzer darüber im Klaren sein, dass seine Kommentare oder Anmerkungen mit nur einem Klick auch Menschen außerhalb der Gruppe zugänglich gemacht werden können. Anders sei  es allerdings bei privaten Nachrichten, die via Facebook verschickt werden, erklärt Christian Solmecke. Diese seien privat und dürften deshalb anderen Personen nicht zugänglich gemacht werden. Doch auch hier gibt es Ausnahmen, nämlich dann,

…wenn es ein überragendes öffentliches Interesse an dieser Nachricht gäbe. Das wird aber in den seltensten Fällen der Fall sein und insofern sind persönliche Nachrichten tabu. Selbst wenn man beleidigt wird in diesen persönlichen Nachrichten geht es nicht.

Christian Solmecke, Rechtsanwalt

Übrigens: Whats App hat kürzlich die Weiterleitungsfunktion außerhalb von Gruppen eingeschränkt. Konnte man eine Mitteilung bislang mit einem Klick an bis zu 20 Personen weiterleiten, ist diese Zahl auf 5 herabgesetzt worden. Damit soll die Verbreitung von Falschmeldungen erschwert werden.

Trotzdem gilt im Internet grundsätzlich: Einmal veröffentlichte Texte können  beliebig oft kopiert werden und lassen sich auch aus eigentlich geschlossenen Bereichen immer wieder herausholen. Obwohl das juristisch verboten sei, empfehlen  Experten deshalb nur Texte oder Fotos zu posten, die man auch öffentlich posten würde.