Neue Steuer-Regeln für den Online-Handel

Michael Voß und Annegret Mayer (Foto: Tijen Onaran)
Michael Voß und Annegret Mayer (Foto: Tijen Onaran)
05.01.15 (MDR INFO) – Das Internet kennt keine Grenzen – so heißt es immer wieder. Und doch gibt es sie, die Grenzen. Beispielsweise bei der Umsatzsteuer. Dort wurden die Grenzen zum Jahresanfang sogar neu eingeführt – und zwar für Online-Händler die elektronisches Dienstleitungen auch im Ausland anbieten.

Es klingt kompliziert, was die EU bereits 2008 beschlossen hat. Doch zunächst ein Blick zurück. Bislang berechnete der deutsche Online-Händler grundsätzlich den Steuersatz, der in Deutschland gilt: 19 Prozent oder in Ausnahmenfällen der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Annegret Mayer leitet die Rechtsabteilung beim Händlerbund, der die Online-Händler vertritt – sie kennt die Problematik genau.

Ab den 1. Januar 2015 wird sich das ändern. Wenn Sie Online-Händler sind und elektronischen Leistungen ins EU-Ausland verkaufen, also beispielsweise nach Polen oder Schweden, dann fällt die Umsatzsteuer des Ziellandes des Kunden an. Das heißt, der Onlinehändler hat ab 1. Januar 2015 tatsächlich mit unterschiedlichen Steuersätzen zu tun.

Und da hat die EU viel zu bieten: Von 15 Prozent in Luxemburg bis 27 Prozent in Ungarn ist alles drin – und muss entsprechend durch die Händler an Steuern abgeführt werden. Betroffen sind allerdings nur Online-Shops, die nicht greifbare Produkte, wie Speicherplatz oder E-Books, anbieten. Trotzdem: Ein Wirrwarr, bei dem auch die Anwältin empfiehlt, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Vor allem, weil das Gesetz offenbar noch recht unbekannt ist.

Ich will dazu sagen, dass es noch ein sehr, sehr junges Problem ist, was noch nicht – glaube ich – bei den meisten Online-Händlern wirklich im Fokus steht, in der Umsetzung.

Dabei wäre das wichtig, denn die Händler müssen ihre Preise anders kalkulieren oder ihren Internet-Shop neu programmieren. Für den Händlerbund gibt es da zwei Lösungswege, um die Gesetzesänderungen umzusetzen, erklärt Annegret Mayer.

Der eine ist, dass man den Online-Shop, bevor der Kunde den Online-Shop betritt – in Anführungsstrichen -, ihn abfragt nach dem Zielland, was sicherlich die nicht favorisierbare Lösung für den Online-Händler ist, denn es ist ein weiterer Schritt, bevor er dann tatsächlich erstmal die Angebote ansehen kann. Das führt wahrscheinlich zu vermehrten Kaufabbrüchen.

Deshalb würden künftig für die meisten Online-Shops Durchschnittspreise gelten, die für alle Länder berechnet werden. Für den Käufer in Deutschland könnte das zu einem Preisanstieg führen, denn die meisten Länder in Europa haben eine höhere Umsatzsteuer als Deutschland.