Wenn es ein ausländischer Straftäter war, sind alle Ausländer automatisch mitverdächtig und es ist von Merkel hereingeholter Terror. Wenn es ein deutscher Verdächtiger – wie etwa der Autofahrer, der zum Jahreswechsel in Bottrop gezielt in eine Menschenmenge mit Ausländern fuhr – ist, dann muss erst darüber diskutiert werden, ob es Terror, Amok und Allgemeinkriminalltät ist. Und natürlich ist es ein Einzeltäter.
In Deutschland gilt die Gleichheit vor dem Gesetz. Auch für Ausländer.