Nach dem Gerichtsurteil: Targo und Santander zahlen Kreditgebühren zurück

MDR INFO, 17.07.14
–> Beitrag anhören

Am 13. Mai verkündete der Bundesgerichthof eine Entscheidung, die bei den Banken wie ein Blitz einschlug – auch wenn es zu erwarten war. Kreditbearbeitungsgebühren für Privatkredite dürfen nicht verlangt und müssen folglich zurückbezahlt werden. Doch bis heute tun sich noch immer einige Banken schwer damit. Ein Überblick.

Besonders schwierig ist es bislang für die Kunden von Santander und von der Targo-Bank. Hier hieß es nach der Urteilsverkündung: Die schriftlicheBegründung sei noch nicht veröffentlicht. Deshalb könne man die Richterentscheidung nicht prüfen. Der Kunde könne zunächst keine Rückerstattung bekommen.
Seit zwei Wochen ist das Urteil nun im Internet nachlesbar. Die Targo-Bank reagierte – Pressesprecherin Tanja Plebuch:

Wir erstatten bereits seit Anfang Juli angemeldete und berechtigte Rückforderungswünsche unserer Kunden. Insoweit diese mit uns Kontakt aufgenommen haben, benachrichtigen wir sie auch schriftlich.

Wer sich bislang nicht gemeldet hat, sollte das nun tun. Denn die Targo-Bank reagiert nur auf Kundenwunsch und nicht von allein.

Auch Santander will zurückzahlen

Santander stellte schriftlich fest: Die Bearbeitungsgebühr entfalle seit der Jahreswende 2012/2013. Bei Altfällen werde jede Beschwerde im Einzelfall geprüft. Wenn sie berechtigt sei, werde die Gebühr erstattet.Bisher wurden die Kunden, die auf eine Rückforderung bestanden, darauf hingewiesen, dass man erst das Urteil prüfen wolle und sich dann melden würde.

Die Postbank hatte bereits im Mai – direkt nach dem Urteil – festgesellt: Grundsätzlich werde zurückgezahlt. Allerdings sei das kein Automatismus, sondern es müsse jeder Kunde die Rückzahlung selbst beantragen und dann werde der Einzelfall geprüft. Seit April, so heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme, wird generell kein Bearbeitungsentgelt mehr erhoben. Auch die Deutsche Bank verlangt schon seit einiger Zeit keine Bearbeitungsgebühren mehr. Ähnlich sieht es bei den Volks- und Raifeisenbanken aus: Die haben sich bereits vor Jahren untereinander darauf verständigt, keine Kreditbearbeitungsgebühren zu verlangen.

Sparkassen zahlen die Hälfte zurück

Die Sparkassen zahlten den Kunden nach dem Urteil zunächst die Hälfte ihrer gemeldeten Ansprüche aus. Bei der Tochterfirma S-Kreditpartner hieß es, das Urteil solle noch  geprüft werden. Heute war man für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Insgesamt geht es um viel Geld: Die Stiftung Warentest fand  heraus, dass die Banken in Deutschland allein zwischen 2005 und 2013 knapp 13 Milliarden Euro unzulässiger Bearbeitungsgebühren für Kredite kassiert hätten. Die Richter argumentieren, diese Einnahmen seien nicht rechtens, denn die Banken würden bei Krediten bereits über die Zinsen Einnahmen und Kostendeckung erzielen

(c) Michael Voß, www.michael-voss.de

Schreibe einen Kommentar