Der Leipziger Reiseveranstalter LMX und das Vermittlungsportal Check24 haben mich einer nach Teneriffa gebuchten Reise – harmlos ausgedrückt – sehr unfair behandelt. Zwei Zitate machen das deutlich. Eine komplette Dokumentation ist im weiteren Verlauf des Beitrages nachzulesen. Die Hervorhebungen in den beiden folgenden Zitaten wurde von mir eingefügt, um die Widersprüche zu kennzeichnen.
Insofern Sie sich auf § 651h Absatz 3 BGB berufen möchten, um ein kostenfreies Storno zu erlangen, beachten Sie bitte, dass die Corona Pandemie nun schon seit Januar die Welt beschäftigt und somit zum allgemeinen Lebensrisiko zu zählen ist. Steigende und sinkende Infektionsfälle können jederzeit und überall auftreten und sind somit kein außergewöhnliches Ereignis mehr.
Anwort von LMX auf meine Reisestornierung wegen der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes und der Ausweisung der Kanaren als Risikogebiet, 03.09.20
Wenige Tage später storniert dann LMX seinerseits die Reise:
Aufgrund der Ausbreitung des Virus Covid-19 sowie der gesetzlichen Regelung (§ 651h Abs. 4 Nr. 2 BGB) sind wir dazu berechtigt, bei Auftreten von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, die uns als Veranstalterin daran hindern, ihren Reisevertrag mit der Buchungsnummer ******* zu erfüllen, von diesem zurückzutreten.
LMX storniert seinerseits die Reise, 14.09.20
In beiden Fällen ist die Corona-Pandemie der Grund für die Kündigung. Für mich als Kunden sei es nicht möglich, kostenfrei zu stornieren, so LMX. Doch als der Leipziger Reiseveranstalter elf Tage später selbst kündigt, ist die selbe Begründung plötzlich möglich. In der Zeit hat sich am Reiseziel selbst nichts geändert. Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für diese Region besteht seit dem 03.09.20, dem Tag, an dem ich von der Reise zurücktrat.
Im Folgenden nun die Chronologie der Angelegenheit, damit nicht weitere Urlauber auf die Strategie bei LMX hereinfallen. Die einzelnen Stationen sind anklickbar und dann genau dokumentiert. Sämtliche zitierten oder geschwärzten Dokumente liegen mir im Original vor.
Chronologie
Konsequenzen
Mein Geld habe ich also noch vor dem ursprünglichen Reisetermin zurückerhalten. Das ist lieb, weil ich so im Falle einer möglichen Insolvenz nicht auf meinen Forderungen sitzen bleibe. Allerdings kostet es mich die Selbstbeteiligung für meine Rechtsschutzversicherung. Auf 150,00 Euro bleibe ich also sitzen. Aber ich weiß: Bei LMX werde ich nicht mehr buchen und bei Check24 werde ich nachfragen, was sie rückwirkend zu ihrer Reiseempfehlung und zu den abwiegelnden Mails sagen. Entsprechend der Antwort werde ich dann über die weitere Nutzung des Vergleichsportals nachdenken.