Leistungsschutzrecht – eine sinnlose Gesetzesänderung

MDR INFO, 01.03.13
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Der Bundestag hat am Vormittag das von der Regierungskoalition eingebrachte Leistungsschutzrecht beschlossen. Es soll Zeitungsverlage vor Suchmaschinen schützen, die deren Inhalt weiterverbreiten und damit Geld verdienen. Künftig soll für längere Texte eine Lizenzgebühr erhoben werden. Neben der Opposition waren viele Internet-Experten aber auch Politiker aus der Regierungskoalition gegen das Gesetz.

Das Leistungsschutzrecht kam daher, wie ein gefährlicher kraftstrotzender Löwe und es landete wie ein zahnloses schwaches Löwenfell, über dessen Kopf maximal noch jemand stolpern kann.

Was da heute verabschiedet wurde, ist eine sinnlose Gesetzesänderung, die an der Sache nichts verändert. Einziger Gewinner sind die Anwälte. Denn das ist sicher: Mit diesem Gesetz wird es viele Gerichtverfahren und neue Abmahnwellen geben.

Was ist passiert?

Die deutschen Verlage wollen Geld dafür haben, dass Suchmaschinen Inhalte ihrer Seiten weiterverbreiten. Konkret geht es dabei um Angebote wie „Google-News“. Hierfür sollen, geht es nach den Verlegern, die Suchmaschinen künftig Lizenzgebühren bezahlen. Der Grund: Google und Co. würden über die Werbung in ihrer Suchfunktion Geld verdienen, was die Zeitungen dann nicht mehr bekämen.

Diese Vorstellung ist – simpel formuliert – Quatsch. Das Internet lebt von Verlinkungen und Zitaten. Seiten werden nur gefunden, wenn man sie in Suchmaschinen suchen kann. Und wer nicht zitiert und gefunden werden will, hat einfache technische Möglichkeiten, die Suchmaschinen fernzuhalten. Doch das wollen die Verleger offensichtlich nicht, denn keine ihrer Seiten wurde so geschützt. Sie wollen nur abkassieren.

Die  Einwände dagegen aus den eigenen Koalitions-Reihen und von Experten waren so gravierend, dass der Gesetzes-Entwurf vorgestern nochmals entschärft wurde. Dem Löwen wurden die Zähne gezogen. Jetzt ist es möglich, „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ ohne Lizenzabgabe zu verbreiten.

Doch nichts anderes machen Google und Co. zur Zeit. Jeder kann das selbst im Internet nachprüfen. Zählen Sie doch einfach mal die Wörter bei ihrer nächsten Suche.

Und das werden künftig wohl auch Anwälte tun. Denn wie viele Buchstaben zum Beispiel darf ein Textausschnitt enthalten? 160 oder 16? Das Gesetz sagt nichts darüber. Wenn die Verleger also Geld verdienen wollen, werden sie jeden Einzelfall überprüfen und notfalls einfach abmahnen – vielleicht ja auch private Blogger, die sich keine Anwälte leisten können. Das ist dann der zahnlose Kopf am Löwenfell, über den gestolpert wird.

(c) Michael Voß, www.michael-voss.de

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