Darf ein WLAN-Router auch ein zweites, öffentliches Netz anbieten?

WifiSpot von Unitymedia (Firmenlogo)
WifiSpot von Unitymedia (Firmenlogo)

Jeder kennt sie: Router sorgen für WLAN, also für eine drahtlose Verbindung in das Internet. Man nutzt sie beispielsweis Zuhause, in Einkaufszentren  und im Büro. Doch auch auf der Straße funktioniert es. Deshalb hat der Internetanbieter Unitymedia die Router seiner Kunden so umgebaut, dass die aus den Wohnungen heraus das Internetsignal auch auf die Straße senden. Dagegen hat eine Kundin geklagt. Heute wird das Urteil in dritter und endgültiger erwartet. Darüber berichtete ich für MDR Aktuell.

Unitymedia startete im Juli 2016 den neuen Service und nannte die Zugänge über die Router in privaten Haushalten WiFi-Spots, erzählt Pressesprecher Helge Buchheister.

Wir haben darüber unserer Kunden auch im Vorfeld per Brief über unser Vorhaben informiert, wir haben uns aber keine ausdrückliche Zustimmung der Kunden eingeholt.

Helge Buchheister, Unitymedia

Und genau das war das Problem – die fehlende Zustimmung. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie nannte die Einrichtung eines zusätzlichen WLANs auf den Routern eine unzumutbare Belästigung für die jeweiligen Kunden und kritisierte diese „aggressive Geschäftspraktik“. In erster Instanz vor dem Landgericht Köln stimmten die Richter dem zu. Doch es ging weiter. In der nächsten Instanz konnte Unitymedia nun das Oberlandesgericht überzeugen, sagt Helge Buchheister: Der Kunde habe durch die Veränderung nur Vorteile:

Ein Kunde, dessen Router einen unseren WiFi-Sports bereitstellt, der kann die WiFi-Spots natürlich auch selbst nutzen.

Helge Buchheister, Unitymedia

Sobald der Kunde seine Wohnung verlasse, könne er in der Nähe anderer Unitymedia-Kunden über deren Router kostenfrei ins Internet gehen. Das spare beispielsweise den Datenverbrauch auf dem eigenen Handy.

Für den Kölner Internetrechtsanwalt Christian Solmecke gäbe es allerdings eine noch viel eindeutigere  Methode:

Ganz anders wäre der Fall natürlich, wenn Unitymedia ganz offiziell, in einem Vertragsschluss fragen würde, „Lieber Kunde, bist du damit einverstanden, dass hier noch ein zweites kostenfreies WLAN-Netzwerk aufgespannt wird oder nicht?“. Dann wäre der Dienst völlig legal, denn er wäre mit Einverständnis  des Kunden eingesetzt worden.

Christian Solmecke, Rechtsanwalt

So macht es der Konkurrent Telekom übrigens. Doch Unitymedia geht einen anderen Weg: Neukunden werden im Vertrag auf dieses zweite WLAN hingewiesen und können es dann nachträglich jederzeit abschalten. Zusätzliche Bedenken, dass dieses zweite WLAN auf dem Router Sicherheitsprobleme mit sich bringen würde, weist Unitymedia zurück:

Also technisch ist das private WLAN des Kunden strikt getrennt von dem öffentlichen WLAN-Angebot.

Helge Buchheister, Unitymedia

Dass das möglich ist, bestätigt auch Thorsten Urbanski vom Internetsicherheitsunternehmen ESET:

Man kann das so konfigurieren, dass keine Gefahr besteht. Das heißt, die Daten, die ich als Privatanwender bei meinem Router eingebe, zum Beispiel Web-Seiten oder zum Beispiel Passwörter, die kann dann niemand mitlesen.

Thorsten Urbanski, ESET

Heute wird der Bundesgerichtshof in dritter und letzter Instanz klären, ob der Einsatz der doppelten Router tatsächlich so möglich ist.