Anwälte können spezielles E-Mail-System weiterhin nicht nutzen

beA erzeugt auf den Rechnern eine Fehlermeldung
beA erzeugt auf den Rechnern eine Fehlermeldung
Eigentlich verstoßen gerade alles Juristen in Deutschland gegen geltendes Recht. Kurz vor Weihnachten 2017 hatte ein Hacker eine Sicherheitslücke in dieser Software entdeckt, die eigentlich seit Januar 2018 für alle Rechtsanwälte und Justizbehörden verpflichtend ist: beA, das besondere elektronische Anwaltspostfach. Es ist ein in sich geschlossenes E-Mail-System mit dem beispielsweise Akten zwischen den Anwälten und Gerichten ausgetauscht werden können, ohne dass irgendjemand mitlesen kann. Eigentlich. Darüber berichtete ich für MDR Aktuell.

„beA – Digital. Einfach. Sicher.“ – so ist es auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer zu lesen. Doch zur Zeit ist beA, das sogenannte besondere elektronische Anwaltspostfach, weder sicher, noch einfach und eigentlich auch nicht digital. beA ist offline. Nachdem im Dezember ein Hacker eine Sicherheitslücke entdeckt hatte, versuchte der Vertragspartner, die Softwarefirma Atos, diese zu schließen. Das wiederum führte zu einer weiteren Sicherheitslücke, diesmal auf den Computern der Anwälte. Mandantendaten waren damit nicht mehr sicher. Die Bundesrechtsanwaltskammer versuchte darauf, alle Beteiligten an einen Tisch setzen. Ausgerechnet die Programmierer von Atos sagten ab. Das System sei voll einsetzbar. Das sehen die betroffenen Anwälte allerdings anders, wie der Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Thomas Remmers, sagt:

Die Anwälte, die diese beA-Software aufgespielt haben, die haben festgestellt, dass eine weitere Sicherheitslücke gegeben hat, und deswegen sind alle Anwälte und Anwältinnen aufgefordert, die Software zu deinstallieren.

Die dritte Sicherheitslücke innerhalb von zwei Monaten – die Bundesrechtsanwaltskammer hat inzwischen offenbar das Vertrauen in Atos verloren: Sie lässt die erneuerte Software von unabhängigen Experten prüfen. Der Hersteller Atos hält dagegen, sein System sei sicher, aber lässt genau das jetzt ebenfalls durch unabhängige Experten untersuchen.

Inzwischen hat sich das Bundesjustizministerium eingeschaltet – immerhin sorgt der Streit dafür, dass geltendes Recht nicht umgesetzt werden kann. In einer E-Mail an MDR Aktuell heißt es, man sei mit der Bundesrechtsanwaltskammer in Kontakt und dringe darauf, …

… dass das besondere elektronische Anwaltspostfach schnellstmöglich wieder zur Verfügung gestellt wird und eine den Vorgaben entsprechende sichere Kommunikation ermöglicht.

Unverständnis über die Situation auch in der Politik. Der Obmann von CDU/CSU im Rechtsausschuss des Bundestage, Jan-Marco Luczak, der selbst Rechtsanwalt ist:

Das ist für die gesamte Anwaltschaft ein großes Problem, weil das Vertrauen in die Sicherheit der Kommunikation, in die Verschwiegenheit, das ist ein sehr hohes Gut. Wir haben als Politik gesagt: Wir wollen das ganz gerne aus erster Hand hören, von der Bundesrechtsanwaltskammer, wie der aktuelle Sachstand ist, deshalb haben wir die Bundesrechtsanwaltskammer gebeten, uns im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, zu berichten.

Für den Vizepräsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer, Thomas Remmers, steht allerdings fest, man werde….

… das beA-System erst dann wieder online schalten, wenn die Sicherheit gewährleistet ist.

Und die kann auch zwei Monate nach der ersten Sicherheitslücke noch niemand garantieren.