Kommentar: Paradise-Papers klagen an, doch verletzen sie auch den Datenschutz

Die Paradise Papers haben für viel Aufsehen gesorgt. Ein Jahr lang hat das Rechercheteam aus deutschen und internationalen Journalisten, Akten und Verträge von Finanzgeschäften ausgewertet. Das Thema kommentierte ich für MDR Aktuell.

Vorweg: Investigative Recherchen sind gut. Auch – oder gerade – davon lebt der Journalismus. Das gibt uns als Redakteure und Autoren eine zusätzliche Existenzberechtigung. Die Kollegen, die an den Paradise Papers gearbeitet haben, präsentieren Gesetzeslücken, die ganz ohne Zweifel geschlossen werden müssen. Ein Jahr Arbeit. Das ist genial.

Ich möchte auch kein Nestbeschmutzer unter Kollegen sein. Doch kommt mir ein Aspekt bei der Berichterstattung über die Paradise Papers viel zu kurz: Um an diese Dokumente zu kommen, sind offensichtlich Gesetze gebrochen worden – entweder von den Journalisten oder von ihren Quellen. Ich bin kein Jurist, aber das Bankgeheimnis gilt in der gesamten Europäischen Union, wahrscheinlich weltweit. Datenschutzgesetze – wenn auch von Land zu Land auf sehr unterschiedlichem Niveau – gibt es europa- und weltweit. Deutschland hat dabei sogar eines der strengsten Datenschutz-Gesetze, wie Experten bestätigen. Und dann gilt in Rechtsstaaten ebenfalls der Grundsatz, dass jemand bis zu einem gegenteiligen Gerichts-Urteil als unschuldig gilt.

All diese Regeln des demokratischen Miteinanders scheinen bei der Berichterstattung über die Paradise-Papers aufgehoben zu sein.

13,4 Millionen Verträge, Akten, E-Mails, Kontoauszüge und Datensätze aus Kundenregistern führender Dienstleister aus der internationalen Finanzindustrie haben die Recherche-Kollegen nach eigenen Angaben durchsucht. Sie haben darauf offenbar vollständigen Zugriff – genau wie auf Kopien von Pässen und Ausweisen. Viele Details veröffentlichten sie nun. Firmengeheimnisse, wie Geschäftsstrategien, werden dokumentiert. Die Namen der Chefs bis hin zu ihren Familien – und deren Beteiligungen – erscheinen im Internet.

Allen wird vorgeworfen, durch Steuertricks Geld am Staat vorbei gewirtschaftet zu haben. Dass das in vielen Fällen nicht einmal verboten, sondern völlig legal ist, wissen die Recherche-Kollegen. Wörtlich heißt es bei ihnen: „Nur weil etwa legal ist, heißt das für uns noch lange nicht, dass es auch legitim ist, oder dass es auch moralisch okay ist.“

Das stimmt. Da bin ich völlig einverstanden.

Doch wenn aber etwas moralisch nicht gut ist, darf ich als Reaktion darauf nicht Gesetze brechen und dadurch möglicherweise selbst in die Illegalität abwandern.

Die Medienberichte hätten genauso ohne Preisgabe der Identität der moralisch bedenklich erscheinenden Personen erscheinen können. Mögliche Straftaten hätten zur Anzeige gebracht werden können. Bei Personen der Zeitgeschichte wäre dann in den Berichten sogar die Nennung der Namen möglich – das ist gängige juristisch abgesegnete Praxis bei vielen anderen Berichten.

Doch Klarnamen zu nennen, sowie die Grenzen zwischen möglichen – bislang juristisch nicht einmal bewiesenen – Straftaten und moralisch verwerflichen Verhalten zu verwischen, das geht in einem Rechtsstaat einfach nicht.

Eine moralische Instanz – auch wenn es Journalisten sind – steht nicht über den Gesetzen, sondern muss sich auch an diese halten.


Der Kommentar fand auch in der Kolumne Altpapier Erwähnung und wurde im christlichen Medienmagazin pro vollständig veröffentlicht.

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