Wer haftet im Homeoffice für Schäden?

Während die Bundeskonferenz in Willigen tagte, kümmerte ich mich um die Schlussredaktion für die Homepage von Leipzig aus (26.09.11).
MDR Aktuell, 08.02.21

In der Sendereihe „Hörer machen Programm“ beim Nachrichtenradio MDR Aktuell geht es in dieser Folge um das Homeoffice in Corona-Zeiten, den Datenschutz und die Haftungsfrage. Ein Hörer wollte wissen, wer für die Folgen von Datenverlust, Viren und ähnlichen Schäden im Homeoffice verantwortlich ist?

Dazu hörte ich mich bei Arbeitgebern, Datenschützern und Juristen um.

Es ist alles nicht ganz so einfach. Auf diesen Satz könnten die unterschiedlichen Antworten zusammengefasst werden. Beginnen wir mit dem einfachen Fall, den der Kölner Rechtsanwalt und Spezialist für digitale Fälle, Christian Solmecke so beschreibt:

Die meisten Mitarbeiter sind im Homeoffice ja mit dem Laptop des Arbeitgebers unterwegs. Und wenn es da dann zu einem Virenbefall kommt, wird im Regelfall da auch immer der Arbeitgeber dafür verantwortlich sein. Er muss den Laptop so absichern, dass ein Virenbefall überhaupt nicht möglich ist.

Christian Solmecke, Rechtsanwalt

Beim Datenschutz sieht es ähnlich aus. Hier muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Vorschriften eingehalten werden, sagt der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Das gelte selbst dann, wenn der  Mitarbeiter seine eigenen Geräte nutze. Jedoch….

…. muss man aber auch in Betracht ziehen, dass viele Menschen, die im Homeoffice sind, einfach nicht die Voraussetzungen ganz frei gestalten können, unter denen sie dort arbeiten. Viele sind gezwungen am Küchentisch zu arbeiten. Das bedeutet natürlich auch, dass bestimmte Unterlagen möglicherweise eben nicht dauerhaft vor den Augen dritter Geschützt sind.

Peter Schaar, Bundesdatenschutzbeauftragte a.D.

Und hierzu zählen auch Familienangehörige. Ansonsten gilt: Wer im Homeoffice fahrlässig mit sensiblen Unterlagen umgeht, riskiert abgemahnt oder sogar gekündigt zu werden.  

Insofern ist es, glaube ich, eine Grauzone. Aber der Obersatz müsste eigentlich lauten: Wenn die Betroffenen aufgrund der jetzigen Coronasituation und im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber im Homeoffice sind, dann sollte der Arbeitgeber jedenfalls haften.

Peter Schaar, Bundesdatenschutzbeauftragte a.D.

Ob so allerdings auch die Gerichte entscheiden würden, kann Peter Schaar nicht garantieren. Deshalb sei der Gesetzesgeber gefragt:

Natürlich ist es ganz wichtig, dass man im Bereich des Arbeitsrechts diese Möglichkeiten des elektronischen Homeoffice viel stärker mit ins Auge fasst. Es kann nicht sein, dass der Arbeitnehmer jetzt das volle Risiko trägt.

Peter Schaar, Bundesdatenschutzbeauftragte a.D.
Das Protokoll des Testservers: Innerhalb von einer Sekunde verzeichnet es 20 Aufrufe der beiden präparierten Seiten durch avast.com.

Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau will sich zu den Haftungsfragen in den Betrieben ihrer Mitglieder nicht äußern, da es jeweils auf den Einzelfall ankäme. Präsident Steffen Keitel betont aber:

Homeoffice  ist für die Betriebe im Bereich der Pandemiebekämpfung  ein probates Mittel, es ist aber auch ein probates Mittel, um die Attraktivität von Arbeitsplätzen zu verbessern.

Steffen Keitel, Präsident der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau

Damit die Arbeitsplätze auch weiter attraktiv bleiben, hat Rechtsanwalt Christian Solmecke einen Vorschlag: 

Am besten wäre es, wenn man über die Nutzung des privaten Equipments eine Vereinbarung treffen könnte. Kann ja auch sein, das der Laptop runterfällt, und dann die Frage ist: Zahlt das der Arbeitgeber oder muss ich das selber zahlen?  Es kann aber auch sein, dass ich auf meinem eigenen Rechner eben auch Software habe, die möglicherweise dann Viren einschleust.

Christian Solmecke, Rechtsanwalt

Allerdings sollte der Arbeitnehmer aufpassen, welche Haftungsfragen in dieser Vereinbarung an ihn selbst übertragen werden, warnt der Jurist.