Unister-Kunden haben weiter Versicherungsschutz

MDR INFO, 12.12.12
->Beitrag anhören

Gestern gab es eine Razzia gegen den Leipziger Internethändler Unister. Zwei Personen aus der Führungsetage wurden verhaftet, gegen acht Mitarbeiter wird ermittelt. Der Vorwurf: Ohne Lizenz seien Versicherungen verkauft und mindestens eine Million Euro an Versicherungssteuer nicht abgeführt worden. Was passiert nun mit den Kunden der Firma?

Versicherungen und Banken brauchen Zulassungen. Und die soll es bei Unister nicht gegeben haben – so der Vorwurf der ermittelnden Staatsanwaltschaft. Konkret geht es demnach um die  Absicherung bei Reise-Stornierungen. Dahinter habe nicht, wie sonst üblich, eine Versicherung gestanden, sondern Unister selbst. Das Bundesamt für das Finanzwesen – jene Behörde in Bonn, die alle Banken und Versicherungen in Deutschland kontrolliert – stellte fest, dass Unister keine Versicherungs-Lizenz habe. Das sei illegal – und deshalb gab es gestern die Razzia.

Was aber ist mit dem Reisekunden von Unister, die diese  Rücktrittsversicherung abgeschlossen haben? Verfällt damit der Versicherungsschutz?

Sven Gebauer ist Pressesprecher des Bundesamtes für das Finanzwesen – besser bekannt unter dem Kürzel Bafin. Einschreiten und durchgreifen – das müsse seine Behörde, sagt er.

Allerdings ist es so, dass  die hoheitliche Tätigkeit der Bafin – also auch ein Einschreiten gegen unerlaubte Versicherungsgeschäfte – nicht die zivilrechtliche Wirksamkeit von Versicherungsverträgen oder überhaupt von Verträgen berührt. Das heißt, unsere Tätigkeit hat letztlich keinen Einfluss auf die Wirksamkeit solcher Verträge.

Zusammengefasst: Die Kunden können beruhigt sein. Auch wenn Unister illegal Versicherungen angeboten haben sollte – der Versicherungsschutz bleibe bestehen.

Trotzdem heißt es bei künftigen Verträgen: Aufpassen. In der Vergangenheit gab es immer wieder Vorwürfe gegen Unister, dass Kunden unzureichend über die Angebote informiert wurden und dass Datenschutzbestimmungen nicht eingehalten wurden. Außerdem sollen Preisvergleiche nur zwischen eigenen Tochterunternehmen durchgeführt worden sein. Unister ging allerdings regelmäßig mit Gegendarstellungen gegen die Medien vor und gewann fast durchgängig vor Gericht.

(c) Michael Voß, www.michael-voss.de

Schreibe einen Kommentar