Von 14 Ländern will Angela Merkel Zusagen über Gespräche zur Flüchtlingsrückführung haben. Doch zwei Staaten widersprechen vehement.
(mehr und Informationen zur Quelle)
Die Grundrechte des Grundgesetzes sind das unantastbare Recht der Demokratie. Sie sind wichtig und müssen geschützt werden. Diese Rechte gelten für jeden. Die Meinungsfreiheit wird im Artikel 5 gennannt. Sie kann eingeschränkt werden, das legt Absatz 2 da, wenn es u.a. um das „Recht der persönliche Ehre“ geht.
Mehr dazu im Grundgesetz.
Von 14 Ländern will Angela Merkel Zusagen über Gespräche zur Flüchtlingsrückführung haben. Doch zwei Staaten widersprechen vehement.
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Ich bin Journalist. Für ein öffentlich-rechtliches Medienunternehmen arbeite arbeite ich als Chef vom Dienst (CvD) der Nachrichtenangebote im Fernseh- und Hörfunkbereich sowie als Redakteur vom Dienst (RvD) beim Hörfunk. Als Autor berichte aus der digitalen Welt, u.a. bis 2018 regelmäßig von der CeBIT in Hannover und 2015 vom Mobile World Congress in Barcelona. Zwischen 2017 und 2021 leitete ich den jährlichen Hörfunkpool vom Chaos Communication Congress in Leipzig, der inzwischen wieder nach Hamburg wechselte. Außerdem melde ich mich zwischen 2012 und 2022 regelmäßig von der Internationalen Funkausstellung in Berlin. 2016 war ich für meinen Arbeitgeber auf der Balkanroute unterwegs und sprach mit Flüchtlingen. Hinzu kam eine Vertretungszeit als Hauptstadtkorrespondent für den Hörfunk in Berlin. Außerdem bin ich engagierter Christ und Mitglied der Christlichen Medieninitiative pro e.V. Von 2016 bis 2021 war ich ehrenamtliches Vorstandsmitglied, von 2018 bis 2021 als Vorsitzender.
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Des Menschen Herz plant seinen Weg, der Herr jedoch lenkt seinen Schritt. (Sprüche 16,9)
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Hier in meinem Internetangebot, im Podcast, bei Facebook, Instagram und Twitter äußere ich mich ausschließlich privat. Das hat nichts mit meinem Arbeitgeber zu tun. Wohl aber verbreite in meinem privaten Angebot auch Inhalte der Medien, für die ich arbeite, insbesondere auch eigene Beiträge. Nicht von mir stammende Inhalte sind durch Quellennennung kenntlich gemacht.
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