Neue Vorwürfe gegen Unister

Dokument bestätigt Vermittlung von Versicherungen
MDR INFO, 18.12.12
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Vor einer Woche stürmten Beamte des Landeskriminalamtes die Leipziger Firmenzentrale von Unister – unter anderem soll es um Steuerhinterziehung gehen. Die Firma ist Anbieter zahlreicher  Webseiten, unter anderem auch der Reiseangebote ab-in-den-urlaub.de und travel24.com. Nun gibt wieder neue Vorwürfe.

Konkret geht um die Seiten travel24.com und ab-in-den-urlaub.de. Die Staatawaltschaft wirft Unister vor, hier eine Versicherung angeboten zu haben, wie auch andere Reiseversicherer diese unter dem Namen „Reiserücktrittsversicherung“ im Angebot haben. Der Unterschied: Unister hat weder eine Lizenz, um Versicherungsleistungen anzubieten, noch hat Unister Versicherungssteuer gezahlt. Um mindestens 1 Million Euro geht es dabei.

Unister sieht in dem Angebot allerdings keine Versicherung, sondern eine – so wörtlich-  „Nebenleistung zur Reisevermittlung“. Damit sei es den Kunden gegen Gebühr möglich gewesen, Reisen umzubuchen.

Konstantin Korosides, Leiter der Unternehmenskommunikation, sagte MDR INFO:

Fakt ist, dass es unterschiedliche Bewertungen gibt, Fakt ist auch, dass wir überrascht waren, wie das jetzt abgelaufen ist.

Doch MDR INFO liegt ein Dokument vor, wo Anwälte von Unister selbst das Wort „Versicherung“ nutzen – und zwar in einem Urteil des Landgerichtes Düsseldorf vom 13. November aus einem anderen Verfahren. Darin wird das Plädoyer der Unister-Anwälte zitiert. Sie weisen darauf hin, dass die Firma nicht an den Flugtickets verdiene, sondern an Zusatzleistungen und zwar – so wörtlich – „… insbesondere durch die Vermittlung von Drittleistungen anlässlich der Reise (wie z.B. Reiserücktrittsversicherungen) …“.

Also offenbar doch eine Versicherung, die dort angeboten und vor allem als eine der Haupteinnahmequellen genannt wird. Dies hat Unister bislang immer bestritten und auch nie die Steuern dafür bezahlt.

Gestern gab es nun für einen der drei verhafteten Manager einen Haftprüfungstermin. Das Amtsgericht entschied: der Manager kommt wieder frei. Doch nicht sofort, denn er muss Auflagen erfüllen, wie Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein erklärt.

Da geht es um die Stellung einer Kaution und um Meldeauflagen. Letztes ist natürlich unproblematisch. Aber die Kaution muss noch gestellt werden.

Für den Oberstaatsanwalt ist allerdings sicher: Seine Behörde wird gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Beschwerde einlegen. Zu weitreichend seien die Vorwürfe. Die beiden anderen Manager bleiben sowieso noch hinter Gittern, ihre Anwälte hatten erst gar nicht Haftprüfung beantragt.

(c) Michael Voß, www.michael-voss.de

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