Mehr als 700 Flüchtlinge haben in Deutschland in Kirchen Schutz gesucht. Die überwiegende Zahl müsste laut Dublin-III-Regeln in das Land zurück, in dem sie erstmals EU-Boden betreten haben. Nun muss das Oberlandesgericht München grundsätzlich klären, ob Kirchenasyl in diesem Fall strafbar ist.
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