Kommentar zum sogenannten Mohammed-Video

MDR INFO, 17.09.12
 
Ein Amateur-Video, welches den Propheten Mohammed beleidigt, hat zu Tumulten und Protesten in der arabischen Welt geführt. Mehrere Menschen starben. Botschaften wurden zerstört. In Deutschland hat die rechtspopulistische Splitterpartei „Pro Deutschland“ eine Diskussion über ein Verbot des Videos „Die Unschuld der Muslime“ ausgelöst. Die Partei will es öffentlich aufführen und hat es bereits auf ihrer Internetseite Veröffentlicht. 

Deutschland ist eine Demokratie. Europa ist eine demokratische Staaten-Union. Das unterscheidet uns von vielen Ländern, in denen extremistische Muslime aus Protest gegen ein Amateur-Video Botschaften überfallen, Menschen ermorden, Gebäude niederbrennen und mit Gewalt ihre Meinung durchsetzen. 

Muss Deutschland deshalb jetzt dieses Video verbieten, weil Gewalt droht? Dessen Aufführung verhindern? Google und andere dazu bringen, das Video im Internet zu löschen?

Ich denke: Nein.

Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit sind für mich absolut wichtige Bestandteile einer Demokratie. Aber sie setzen auch gegenseitigen Respekt voraus. Respekt bedeutet nicht, dass man mit Andersdenkenden einverstanden ist. Sehr wohl kann man eine andere Meinung haben. Eine Demokratie nur mit einer Meinung wäre keine richtige Demokratie, Demokratie braucht Meinungsvielfalt.

Und genau diese Meinungsvielfalt – und damit in der Konsequenz auch die Religionsfreiheit – wird derzeit angegriffen. Der Mob geht spontan – oder vielleicht auch gut geplant – auf die Straße, prügelt, brandschatzt und mordet. Damit soll Angst erzeugt werden. Damit sollen wir in den sogenannten westlichen Demokratien zum Zittern gebracht werden. Nach dem Motto: Eine Meinung gilt, die des Mobs auf der Straße – der Rest wird niedergemacht.

Nein, das darf nicht passieren in Deutschland. Wenn die Demokratie aggressiven Minderheiten nachgibt, dann ist das der Anfang vom Ende der Demokratie, dem Ende der Meinungsfreiheit und dem Ende der Religionsfreiheit.

Religionsfreiheit bedeutet eben auch Schutz aller Religionen. Darüber entscheidet hierzulande aber nicht der Mob auf der Straßen, sondern die Gerichte. Und die könne auch durch Muslime oder deren Glaubensgemeinschaften angerufen werden.

Paragraph 166 im deutschen Strafgesetzbuch regelt das. Da heißt es unter anderem „wer  religiöse oder weltanschauliche Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Die Video-Produzenten sitzen in den USA. Für sie  mag dieses deutsche Gesetz egal sein. Wer aber das Video in Deutschland öffentlich aufführt und dabei bewusst in Kauf nimmt, Muslime zu provozieren, gerät mit Paragraph 166 in Konflikt. Die Demokratie in Deutschland schützt auch die Rechte der Muslime.

Besser wäre es, nicht auf nur auf Recht und die Paragraphen zu setzen, sondern frewillig darauf zu verzichten, das Video öffentlich zu zeigen. Was jetzt gebraucht wird, sind Ruhe, Besonnenheit und Respekt vor Andersdenkenden und Andersgläubigen.

(c) Michael Voß, www.michael-voss.de

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