Käuferüberwachung in den USA

MDR INFO, 31.07.13
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In den USA werden in einigen Geschäften Kunden auf Schritt und tritt überwacht. Dabei sind es nicht nur die Videokameras, die mitlaufen. Nein, Handy-Nutzer lassen sich in Geschäften noch viel besser verfolgen. Ich wollte wissen, ob so etwas auch in Deutschland möglich ist.

Jeder Schritt im Modegeschäft wird überwacht. Ob sie zuerst zum Schuhregal  gehen oder vorher noch bei der Unterwäsche vorbeischauen – es wird gespeichert. Und wenn sie das nächste Mal wiederkommen, dann erkennt sie das geschäftsinterne Computersystem sofort wieder und vergleicht ihr Einkaufsverhalten mit dem der Tage zuvor. Ein Zukunfts-Szenario? Nein, denn beispielsweise bei der US-amerikanischen Modekette Nordstrom passiert genau das. Technisch ist es auch in Deutschland möglich. Schuld daran ist das internetfähige Smartphone, welches die Mehrzahl der Kunden bei sich hat. Es sucht in der normalen Grundeinstellung immer wieder nach einer W-LAN-Quelle, also einem drahtlosen Zugang zum Internet, weiß Nils Schröder. Er ist Pressesprecher des Landesbeauftragten für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen.

Es wird immer, solange das W-LAN überhaupt angeschaltet ist, im Endgerät, ein Signal übermittelt, was sozusagen sagt „Ich bin hier.“ Und mit diesem Meldesignal wird die Mac-Adresse vom Empfänger ausgewertet.


Mit anderen Worten: Auch wenn sich der Nutzer nicht in dem Netzwerk anmeldet, wird die sogenannte Mac-Adresse per Funk an einen W-LAN-Sender weitergeleitet.
Die Mac-Adresse ist ein weltweit einmalig vergebener Code für Netzwerkgeräte, wie Computer, Drucker oder auch Handys. Sie ist vergleichbar mit der Fahrgestellnummer eines Autos.

In Deutschland sind nur Personen bezogene Daten per Gesetz geschützt. In diesem Fall handelt es sich um Identifikationsmerkmale eines technischen Gerätes. Trotzdem sieht Nils Schröder einen Schutz der Daten als notwendig an.

Auch das wäre ein Problem, weil der Schritt vom Gerät zum Nutzer ein sehr kleiner ist. Das heißt, wenn ich genau weiß, was das Gerät so macht, das Smartphone, dann weiß ich mit sehr geringem Zusatzwissen, was die Person denn so macht, die das Smartphone benutzt.

Und die Gefahr, dass reale Personendaten gespeichert werden, ist noch größer. In den USA werden die Bewegungsdaten der Handynutzer mit den Bildern der Videoüberwachung abgeglichen. So bekommt die Mac-Adresse sogar ein Gesicht. Und zum Schluss an der Kasse, da erscheint dann die reale Identität, nämlich da, wo mit EC- oder Kreditkarte bezahlt wird. Technisch ohne weiteres möglich, ist aber auch das aus Datenschutzgründen nicht erlaubt.

In Deutschland geht das nicht einfach so. Das Prinzip beim Datenschutz  ist, dass erstmal alles verboten ist, es sei denn, es gibt eine Rechtsgrundlage oder eine Einwilligung. Eine Rechtsgrundlage  gib es in Deutschland nicht für so einen technischen Einsatz.

Sollte eine Einwilligung einzelner Kunden vorhanden sein, müssten aus technischen Gründen trotzdem zunächst alle Mac-Adressen der Kunden im Laden erfasst werden, auch von denen, die keine Einwilligung erteilt haben. Das aber ist verboten.

Um ganz sicher zu gehen, hat der Datenschützer  Nils Schröder nur einen wirksamen Tipp für den Schutz der privaten Daten.

Machen Sie alle Schnittstellen an ihrem Gerät nur dann auf, wenn Sie sie nutzen.

Neben der vollständigen Abschaltung der W-LAN-Funktion betrifft dies beispielsweise auch Bluetooth.

(c) Michael Voß, www.michael-voss.de

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