MDR INFO, 30.08.12
Seit Anfang August gelten in Deutschland neue Gesetze, die das Einkaufen im Internet sicherer machen sollen. So müssen alle Anbieter klar kennzeichnen, ab wann der Einkauf beginnt. Auch der entsprechende Button muss „Kaufen“ heißen. Doch jetzt gibt es Probleme: Internethändler beschweren sich darüber, dass bei der Zusammenarbeit mit dem digitalen Handelsriesen Amazon Gesetzesverstöße unvermeidlich seien.
Der Vorwurf ist klar und deutlich. Der Händlerbund, nach eigenen Angaben der größte Onlinehandelsverband Europas, wirft Amazon vor, gegen deutsche Gesetzte zu verstoßen. Und zwar geht es um den Bestellvorgang. Seit 1. August muss bei einer Internetbestellung der Bestell-Button als letztes auf der Seite stehen. Quasi wie bei einem schriftlichen Vertrag die Unterschrift. Und genau daran hapert es, meint Händlerbundvorsitzender Andreas Arlt:
Die Bestellübersichtsseite ist unübersichtlich und hinzu kommt, dass die gesetzliche Vorschrift regelt, dass nach dem Bestellbutton keine weiteren Informationen vorhanden sein dürfen. Und bei Amazon ist das genau umgekehrt. Amazon hat den Button ganz oben. Dann folgen erst die Informationen und das ist eben schlicht weg vom Gesetz nicht gewollt, weil der Verkäufer zunächst sehen soll, was sind die wesentlichen Vertragsinformationen.
Und das sei bei Amazon nicht der Fall.
Amazon selbst wollte dazu nichts sagen und schickte lediglich ein schriftliches Statement. Darin heißt es:
Kunden erhalten auf der finalen Bestellseite auch die für den informierten Kauf notwendigen Angaben, darunter die wesentlichen Eigenschaften der Ware, der Gesamtpreis und etwaige Versandkosten.
MDR INFO hat bei Amazon bestellt und dabei festgestellt, dass die genannten Informationen tatsächlich erst unterhalb des Buttons bzw. auf gleicher Höhe auftauchen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur per Link erreichbar.
Mittlerweile hat es auch schon juristische Konsequenzen gegeben – jedoch nicht für Amazon, sondern für eine Händlerin, die Amazon auf ihre eigene Seiten mit eingebunden hat. Im Gegnesatz zu anderen Großanbietern hat Amazon Bausätze. Mit denen kann der Verkauf der Produkte in jede beliebige Homepage integriert werden. Der Händler bekommt dann Prozente vom Verkauf, der wiederum völlig über Amazon und deren Technik abgerechnet wird. Verantwortlich für die Seite ist dann aber der Anbieter – nicht Amazon. Und genau das ging jetzt schief, erzählt Andreas Arlt vom Händlerbund:
Und wir haben in der letzten Woche eine Abmahnung einer Händlerin mit Vertragsstrafe bekommen, die also 2.500 Euro zahlen muss. Und der Grund liegt ganz einfach darin, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auch Verbraucherinformationen beinhalten, bei Amazon nicht wirksam einbezogen werden können. Und im Grunde genommen kann die Händerlin nichts dafür und muss trotzdem Vertragsstrafe zahlen.
Der Riese Amazon äußert sich auch zu diesem Vorwurf nur schriftlich – so heißt es in der E-Mail unter anderem:
Weiterhin können Händler bei Bedarf ihre AGB auf der Amazon Plattform hochladen und damit an unterschiedlichen Stellen der Website anzeigen und verlinken.
Eine Nachfrage, wie das Heraufladen der AGB, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, denn möglich sei, wurde von Amazon bislang nicht beantwortet. Auch bei einem Selbstversuch ließ sich keine Lösung finden. Der Händlerbund reagierte und fordert seine 14.000 Mitgliedern nun auf, sofort auf den Verkauf über Amazon zu verzichten.