Im sächsischen Grimma fürchten Menschen um ihre Häuser. Diesmal ist es nicht die Flut der Mulde, sondern ein Schreiben des Landkreises Leipzig. Bis zu 500.000 Euro Buße wird ihnen angedroht, wenn Sie bis zum Jahresende nicht einen anderen festen Wohnsitz nachweisen. 14 Wohnhäuser seien illegal errichtet.
Loreley heißt das Gebiet ganz im Nordosten der Stadt Grimma. Romantisch in einer Schleife der Mulde gelegen sind dort zahlreiche Datschen zu finden – Wochenend- und Sommergrundstücke. 14 der Datschen sind zu festen Wohnhäusern umgebaut. Doch mit der Romantik ist es da nun vorbei. Die 20 Bewohner bekamen Post vom Landratsamt Leipzig, die sie schockte. Sie sollen bis zum Jahresende einen anderen festen Wohnsitz nachweisen oder bis zu einer halben Million Euro Bußgeld zahlen. Nutzungsuntersagung nennt sich so etwas im Amtsdeutsch. Der Grund liegt für die Referentin des Landrates, Brigitte Laux, auf der Hand.
Es wurde nie ein Bauantrag gestellt, aber trotzdem gebaut. Zum Teil wurden diese Bungalows ausgebaut, zum Teil sind es auch Neubauten. Es gab nie ein Bauantrag.
Auch für Matthias Berger, Grimmas Oberbürgermeister, ist das alles neu – er geht davon aus, dass die Häuser in einem bebaubaren sogenannten Innenbereich seiner Stadt liegen:
Also, wir haben das auch mit Überraschung zur Kenntnis genommen. Hintergrund ist wohl, dass dort ein Antrag gestellt worden ist auf den Bau eines Carports. Das Landratsamt als die zuständige Baurechtsbehörde war dann vor Ort und hat den Carport nicht nur abgelehnt, sondern war dann plötzlich die Meinung, dass der ganze Ortsteil Außenbereich darstellt beziehungsweise naturschutzrelevant ist.
Außenbereich heißt, die Grundstücke haben keinen gültigen Bebauungsplan und sind auch nicht von einem legal bebauten Ortsteil umgeben. Wäre das allerdings der Fall, dürften Wohnhäuser gebaut werden. Genau das ist die Argumentation der Stadt Grimma.
Für uns stellt sich das ganze immer als völlig unselbstständiger Ortsteil von Bahren da, was wiederum einen Ortsteil von Grimma bildet. Und das ist eigentlich in der Wahrnehmung unserer Bürgerinnen und Bürger schon seit wahrscheinlich 100 Jahren so.
Der Landkreis Leipzig lässt sich davon nicht beeindrucken und schlägt eine andere Lösung vor. Brigitte Laux:
Möglicherweise gibt es ein Entgegenkommen der Stadt, die sagt: Wir schaffen Planungsrecht. Dann würden wir wahrscheinlich die Nutzungsuntersagung ruhen lassen bis das Verfahren durch ist.
Mit anderen Worten: Grimma soll einen Bebauungsplan in die Wege leiten und dann würde der Landkreis Leipzig ruhig bleiben. Doch Oberbürgermeister Matthias Berger ahnt, dass ein Bebauungsplanverfahren das endgültige Aus für die Wohnhäuser bedeuten könnte.
Man wird jetzt sagen, dann machen wir mal schnell einen Bebauungsplan, bloß, dann haben wir das Problem mit dem Hochwasserschutz und dem Naturschutz. Ich denke einfach, man sollte es so belassen wie es ist.
Das Landratsamt schwächte unterdessen die Höhe der Bußgelder ab: 500.000 Euro sei die Maximalsumme. Außerdem würde es reichen, wenn die Einwohner einen anderen ersten Wohnsitz nachweisen könnten. Doch eine wirkliche Lösung ist an der Loreley in Grimma noch nicht in Sicht.