MDR INFO, 05.02.14
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Das Foto war zwar auf der Internetseite mit dem Namen des Fotografen und Rechteinhabers beschriftet. Doch in den Metainformationen fehlten diese Angabe. Deshalb urteilte das Landgericht Köln jetzt gegen eine Internetanbieterin. Was bedeutet das genau? Dies erklärte ich im Gespräch mit Moderator Dietrich Karl Mäurer.