Samsung-Galaxy-Note7-Verbot im Flugzeug lässt sich nicht durchsetzen

Lufthansa-Maschine (Foto: Michael Voß)
Lufthansa-Maschine (Foto: Michael Voß)
Die zwei größten Fluglinien Deutschlands – Lufthansa und AirBerlin – verbieten die Mitnahme des Smartphones Samsung Galaxy Note 7 an Bord ihrer Maschinen. Sie zogen damit die Konsequenz daraus, dass dieses Handy sich auch im abgeschalteten Zustand so erhitzen kann, dass es zu Bränden kommt. Doch die Bundespolizei verhindert die Mitnahme des Galaxy Note 7 bei den Gepäckkontrollen nicht. Warum nicht? Das versuchte ich für MDR Aktuell zu klären.

Der Fall ist hochbrisant. Das merkt man daran, dass keiner der Betroffenen sich vor dem Mikrofon äußern möchte. Lufthansa und AirBerlin haben in eigener Regie aus Sicherheitsgründen entschieden, dass auf ihren Flügen kein Smartphone der Marke Samsung Galaxy Note 7 mit an Bord genommen werden darf, weder in der Kabine noch im Koffer. Selbst Samsung setzt Mitarbeiter ein, die die Geräte auf den Flughäfen austauschen. Doch das Flugverbot kann in Europa nicht durchgesetzt werden, sondern ist lediglich eine Bitte an die Fluggäste. In einer Mail an MDR Aktuell heißt es:

Lufthansa informiert Ihre Kunden auf diversen Kanälen (u.a. LH.com, Twitter, Facebook, Gateansagen vor dem Boarding, Bordansagen) über das Verbot, das Gerät mitzunehmen. Die Kontrolle von Handgepäck sowie von aufgegebenem Gepäck erfolgt aber durch die Behörden bzw. durch die von Ihnen beauftragten Sicherheitsunternehmen.

Doch diese Kontrolle erfolgt nicht – zumindest wird nicht nach dem brandgefählichen Samsung-Smartphone gesucht. Zuständige Behörde für die Gepäckkontrollen ist die Bundespolizei. Auf die Frage, ob das Galaxy Note 7 als gefährlich eingestuft und bei den Fluggepäckkontrollen sichergestellt werde, antwortete die Bundespolizei schriftlich:

Antwort der Bundespolizei
Antwort der Bundespolizei

Leider kann ich Ihnen auch nach Rücksprache mit dem Fachreferat nur mitteilen, dass Sie sich mit Ihrer Anfrage bitte an das zuständige Luftfahrt-Bundesamt wenden müssen. Die dargestellten Probleme betreffen ausschließlich den Bereich Gefahrgut und betriebsbedingte Gefahren. Sie fallen somit grundsätzlich ausschließlich in den Aufgabenbereich des LBA.

Das Luftfahrtbundesamt LBA – die oberste Behörde für Flugsicherheit in Deutschland – möchte sich dazu nicht weiter äußern und begründet das in einer Mail wie folgt:

Antwort des Luftfahrtbundesamtes
Antwort des Luftfahrtbundesamtes

Dies erübrigt sich unseres Erachtens auch, denn das LBA weist auf die europaweit geltenden Empfehlungen der Europäischen Agentur für Luftsicherheit
(EASA) hin.

Europaweit heißt es nicht „Handy raus“, sondern nur „Handy aus“. Die Mitnahme des Samsung Galaxy Note 7 im abgeschalteten Zustand ist erlaubt. Fluggäste werden gebeten eine Überhitzung des Gerätes dem Flugpersonal mitzuteilen.

Ganz anders in den USA, denn hier hatte man bereits einen Brand in einem Flugzeug: Am 5. Oktober erhitzte sich ein abgeschaltetes Galaxy Note 7 in einer startbereiten Maschine und fing Feuer. Das Flugzeug wurde noch am Boden evakuiert. Kurz darauf entschied sich Samsung, die Produktion des Smartphones einzustellen und alle Geräte zurückzutauschen – übrigens soll es dafür feuerfeste Boxen geben. Das US-Transportministerium sprach ein Verbot für das Galaxy Note 7 in allen Flugzeugen über dem Gebiet der Vereinigten Staaten aus. Kanada und viele asiatische Staaten folgten – nur Europa nicht.