Das Recht auf Vergessen fördert das Recht auf Dummheit

26.11.14 – Irgendwie haben wir in Europa den Drang, alles zu regeln. Langsam wird das allerdings kritisch.

Datenschutz ist gut. Und die besondere Förderung von Frauen in Bereichen, wo sie unterrepräsentiert sind, ist auch gut. Ich frage mich allerdings, wohin wir derzeit marschieren. Zwei Entscheidungen des heutigen Tages werfen bei mir sehr viele Fragen auf.

Damit die Frauen auch wirklich gut zur Geltung kommen, gibt es demnächst eine Quote – beispielsweise für den Aufsichtsrat großer börsennotierter Unternehmen. Und wenn für den Platz der Frau keine geeignete Bewerberin gefunden wird, dann bleibt der Platz künftig leer. Also lieber niemanden anstellen, als einen Mann. Über notwendige Qualität sagt sowieso niemand etwas. Es zählt nur noch die Quantität.

Wenn das so weitergeht, dann ist die logischen Konsequenz, auch Zensuren in den Schulzeugnisse richtig zu verteilen. Wenn nicht genug Frauen gute Zensuren bekommen, dann erhalten die nächsten Männer auch schlechte Zensuren, egal wie gut sie sind. Die Quote muss stimmen.

Ähnlich verworren ist es beim Datenschutz. Die europäischen Datenschützer fordern jetzt das Recht auf Vergessen für die gesamte Welt. Wenn jemand nicht möchte, dass ein Link zu einem Zeitungsartikel, in dem etwas über die eigene Person steht, gespeichert wird, kann dieser Mensch in Europa beantragen, dass der Link gelöscht wird. Eine solche Löschung soll nun weltweit geschehen.

Wäre der Datenschutz schon viel früher dagewesen, dann hätten alle Bibliotheken der Welt inzwischen keine Karteikarten mehr, auf denen man nachlesen kann, zu welcher Person wo etwas geschrieben ist. Das Recht auf Vergessen fördert somit das Recht auf Dummheit.

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