Der Deutsche Bundestag hat den Blogger Markus Beckedahl aufgefordert, ein Gutachten zur Abgeordnetenkorruption aus dem Internet zu entfernen. Es handele sich um eine „fortwährende rechtswidrige Veröffentlichung“. Beckedahl hatte das Gutachten „Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption“ am 01.10.12 auf der Seite Netzpolitik.org veröffentlicht. Das Gutachten wurde 2008 vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages erstellt. Es enthält keinerlei Kennzeichnung als Verschlusssache. Beckedahl besteht darauf, dass Dokument weiterhin online zur Verfügung zu stellen.
(c) Michael Voß, www.michael-voss.de