BGH: Gefahr von Hackerangriffen kann das Speichern von IP-Adressen rechtfertigen

Die Bundesregierung darf grundsätzlich die IP-Adressen speichern, unter denen Nutzer die Internetportale der Regierung aufrufen. Das entschied der Bundesgerichtshof am Vormittag. Doch was müssen wir uns darunter vorstellen? Weshalb ist diese IP-Adresse eigentlich so wichtig, dass sich Richter damit befassen müssen? Stärkt das wirklich die Abwehr von Cyberangriffen? Dazu befragte mich Kornelia Kirchner live bei MDR Aktuell.