Ab wann können Kinder WhatsApp nutzen?

Viele Eltern sehen sich irgendwann mit einem immer dringender werdenden Problem konfrontiert: der Wunsch des Kindes nach einem Smartphone. Doch nicht immer geht es da ums Geld und um die Frage, welches Gerät gekauft wird. Eine ganz andere Frage beschäftigt unsere Hörerin Silke Müller aus Breitungen:

Wir sind Eltern eines heranwachsenden Kindes und beschäftigen uns zur Zeit mit dem Thema „Handy für Kinder“ und insbesondere dem Messenger „Whats App“. Meines Wissens gibt es für diesen Nachrichtendienst eine Altersbeschränkung ab 16 Jahren und ich wüsste deshalb gern, ob eine Nutzung durch Minderjährige überhaupt zulässig ist.


Tatsächlich sind die rechtlichen Bestimmungen bei WhatsApp sehr unübersichtlich. Für MDR Aktuell habe ich mich einmal umgehört, wie es mit der Nutzung von WhatsApp durch Kinder juristisch, aber auch aus der Sicht von Wissenschaftlern aussieht.

Christian Solmecke ist Rechtsanwalt und hat sich auf Internetrecht spezialisiert. Viele Themen kennt er aus seiner eigenen beruflichen Praxis. Als Jurist schaut Christian Solmecke allerdings immer erst dahin, wo Nutzer selten hinschauen – in die Nutzungbedingungen.

Die konkrete Klausel besagt, dass man frühestens ab 13 Jahren einen WhatsApp-Account haben darf. Und wenn die jeweiligen Landesbestimmungen das anders sehen, dann müssen sich die Nutzer nach dem Gesetz im jeweiligen Land verhalten. In Europa ist geplant, dass ab 2018 soziale Netze nur von ab 16-Jährigen ohne Einverständnis der Eltern genutzt werden dürfen.

Also: Ab 13 Jahre ist es aktuell in Deutschland rechtlich kein Problem. In anderen Staaten kann es unterschiedlich geregelt werden. Doch in der Praxis würden sich auch jüngere Kinder bei WhatsApp registrieren, denn es gibt keinen existierenden Alterstest, sagt Christian Solmecke :

Theoretisch ist es ein Rechtsverstoß, aber mir ist kein einziger Fall aus der Praxis bekannt, bei dem WhatsApp jetzt die Eltern oder den Jugendlichen verklagt hätte, weil sie gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Rein theoretisch können die Eltern dann verlangen, dass so ein Account wieder gelöscht wird und auch alle Daten gelöscht werden.

Und einen Tipp hat der Jurist noch: Geschäfte, die über WhatsApp und andere Orte im Internet durch Minderjährige abgeschlossen werden, sind erst rechtsgültig, wenn die Eltern zustimmen.

Doch nicht nur der rechtliche Rahmen ist wichtig. Das weiß Sven Jöckel sehr genau. Er ist Professor für Kommunikationswissenschaften an der Uni Erfurt. Schwerpunkt: Kinder- und Jugendmedien. Für ihn ist Whats App ein kompliziertes Gebiet, wie er selbst sagt. Man könne eigentlich keine allgemeingültige Einschätzung geben, ob es für ein Kind gefährlich oder nützlich ist, und ob man deshalb ein Smartphone anschaffen müsse.

Nur, weil alles Freunde das machen, ist es kein Grund, dem Kind ein Smartphone zu kaufen. Aber gleichzeitig: Wenn alle Freunde bei WhatsApp sind und das Kind das einzige ist, was nicht in WhatsApp ist, kann man so kritisch sein, wie man will. Es wird schwierig für das Kind. Es wird dann eventuell sogar Probleme haben, sozial ausgegrenzt zu werden. Das ist auch nicht das, was man möchte.

Hier müssten die Eltern wirklich in jedem Fall selbst bestimmen, was Sie machen. Doch hat Sven Jöckel noch einen erzieherischen Tipp, den er als sehr wichtig ansieht – lassen Sie ihre Kinder möglichst früh ran:

Im Internet gibt es Gefahren. Auch bei der WhatsApp-Nutzung gibt es Gefahren. Aber da muss man lernen, damit umzugehen. Man kann die Kinder nicht ewig davor schützen. Es wäre auch nicht gut, wenn man sagt: Ok, jetzt wo du 18 bist, darfst du zum ersten Mal Erfahrungen mit dem Internet machen. Da ist man damit auch überfordert.

Deshalb ist für den Kommunikationswissenschaftler wichtig, dass die Eltern ihre Kinder begleiten. Er empfiehlt zwar keine Kontrolle der Inhalte, doch Gespräche über die Themen, die es bei WhatsApp gab.