Autokennzeichen-Abgleich zum Teil verfassungswidrig

Der automatische Vergleich von Nummernschildern sämtlicher Autofahrer mit Fahndungsdaten geht in mindestens drei Bundesländern zu weit. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Quelle: Eilmeldungen – SZ.de
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Author: Nachrichten-Sucher 3