Das Landgericht Stuttgart hat den Autohersteller am Donnerstag in drei Fällen zu Schadenersatz-Zahlungen zwischen 25 000 und 40 000 Euro verurteilt. Das Brisante an diesen Entscheidungen: Das Gericht wertet die sogenannten „Thermofenster“ bei der Abgasreinigung der Dieselmotoren als unzulässige Abschalteinrichtungen. Das bestätigte ein Gerichtssprecher auf Anfrage von Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR.
Quelle: Süddeutsche Zeitung
(mehr)