Telemediengesetz: Einigung mit Verlegern zu Onlineangeboten

Einigung im Streit über die Internetangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Auch die Anstalten dürfen Texte publizieren, Bewegtbild und Ton müssen aber der Schwerpunkt sein.
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Author: Nachrichten-Sucher 4