MDR INFO, 06.06.14
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Vor knapp drei Wochen fällte der Bundesgerichtshof eine Entscheidung, die bei vielen Bankkunden aufhorchen ließ. Kreditbearbeitungsgebühren für Privatkredite dürfen nicht verlangt und müssen folglich zurückbezahlt werden. Doch was ist daraus geworden? Die Banken reagieren auf die Rückzahlforderungen ihrer Kunden sehr unterschiedlich.
Es geht um viel Geld. Die Stiftung Warentest hat herausgefunden, dass die Banken allein zwischen 2005 und 2013 knapp 13 Milliarden Euro unzulässiger Bearbeitungsgebühren kassiert haben. Wer diese Gebühren zurückhaben wollte, musste immer wieder vor Gericht ziehen, die Banken zahlten nicht. Doch nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofes kommt offenbar Bewegung in die Sache, auch wenn die Banken noch immer machen, was sie wollen. Christoph Herrmann von der Stiftung Warentest:
Aber jetzt ist es wohl so, dass die Postbank Kunden auszahlt. S-Kreditpartner, das ist ein Unternehmen aus der Sparkassen-Gruppe, die zahlen zumindestens die Hälfte schon mal. Und bei kleineren Banken ist es durchaus unterschiedlich. Einige Große in der Branche, wie zum Beispiel die Targo-Bank oder Santander Consumer Bank, die sagen nachwievor, dass sie erst noch die Urteilsgründe prüfen wollen.
Postbank zahlt zurück
Für die Postbank ist klar: Grundsätzlich wird zurückgezahlt. Allerdings ist das kein Automatismus, sondern es muss jeder die Rückzahlung selbst beantragen und dann wird der Einzelfall geprüft. Seit April, so heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme, wird generell kein Bearbeitungsentgelt mehr erhoben.
Die Volks- und Raifeisenbanken haben sich vor Jahren bereits untereinander darauf verständigt, keine Kreditbearbeitungsgebühren zu verlangen.
Santander wartet mit Rückzahlungen
Ganz anders ist das bei Santander. Hier wird grundsätzlich nicht zurückgezahlt, weil der Bank – so heißt es in den Briefen an die Kunden – das Urteil noch nicht vorliege. Bis dahin wolle man sich nicht mehr zu dem Thema äußern.
Was macht man nun als Kunde, wenn die eigene Bank nicht weiterhelfen will? Christoph Herrmann von der Stiftung Warentest:
Entweder Sie warten noch ab, bis tatsächlich die Urteilsgründe vom BGH vorliegen. Es ist aber rechtlich auch ohne weiteres möglich, entweder den Ombudsmann einzuschalten, einen Rechtsanwalt zu beauftragen oder sich an solchen Unternehmen wie Metaclaims Sammelklagen zu beteiligen.
Diese Bremer Rechtsanwaltskanzlei nimmt das Risiko des Verfahrens auf sich. Die Klienten müssen zunächst nichts zahlen. Im Erfolgsfall allerdings verlangt die Kanzlei ein Drittel der zurückgezahlten Kreditbearbeitungsgebühr.
Wichtig für alle, die sich bei ihrer Bank noch nicht gemeldet haben: Es gibt Fristen zu beachten. Die nächste droht bereits im September. Und nur, wer sich davor bei seiner Bank – auch bei Santander – meldet, hat Chance auf Rückerstattung. Vorformulierte Texte für den Brief gibt es übrigens auf der Homepage der Stiftung Warentest.