60 Prozent der Online-Händler wurde 2013 abgemahnt

MDR INFO, 10.01.13
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Abmahnungen sind legale juristische Methoden, um gerade im Geschäfstbereich andere Firmen aufzufordern,  bestimmte Dinge zu unterlassen. Doch immer häufiger werden Abmahnungen auch genutzt, um der eigenen Konkurrenz zu schaden oder auch, um damit Geld zu verdienen. Denn jeder Anwalt darf eine Abmahnung mit einer zu zahlenden Geldsumme versehen. Der Händlerbund – ein Zusammenschluss der Online-Händler – hat jetzt erschreckende Zahlen präsentiert.

Abmahnung in der Post – das ist der Horror für jeden Internethändler. Schließlich können diese Schriftsätze insbesondere für kleine Betriebe schnell existenzbedrohend werden. Nach einer Umfrage des Händlerbundes haben 2013 rund 60 Prozent der Internethändler eine Abmahnung bekommen. Der Leipziger Rechtsanwalt Andreas Arlt ist Vorstandsvorsitzender des Händlerbundes und weiß, wie beispielsweise eine Telefonnummer an der falschen Stelle bis zu 2.000 Euro Kosten verursachen kann.

Es sind auch Abmahnungen dabei, da haben Onlinehändler in die sogenannte Widerufsbelehrung ihre Telefonnummer hinzugeschrieben. Nach der derzeitigen Rechtssprechung ist das aber ein Wettbewerbsverstoß, weil ich telefonisch nicht widerrufen kann. Dann ist allgemeine Rechtssprechung, das für die Bewertung dieses Verstoßes ein sogenannter Streitwert von 10.000 Euro zugrunde gelegt wird. Das hat zur Folge, dass, wenn ich mich anwaltschaftlich vertreten lasse, kalkulieren muss, 1.500 bis 2.000 Euro Kosten die mir entstehen.

2.000 Euro sind bei einem Ein-Mann-Internet-Shop ein Großteil des Monatsumsatzes, wenn nicht sogar der gesamte Umsatz. Andreas Arlt kennt viele dieser Beispiele. Internet-Händler seien von Abmahnungen häufiger betroffen, als andere Unternehmen:

Das Problem steckt darin, dass im Online-Bereich, für den wir aktiv unterwegs sind, ganz, ganz viele rechtliche Vorschriften existieren, die auch noch durch gerichtliche Entscheidungen sehr zerfasert sind.

Das führt zu Verunsicherung. Laut Studie unterzeichnen deshalb zwei von drei Händler das Schriftstück und zahlen die gewünschte Summe, um Ruhe zu haben. 15 Prozent der Berfragten reagieren überhaupt nicht. Doch das sei falsch, sagt Andreas Arlt:

Diese Abmahnungen sind Rechtsinstitute, die das Gesetz geschaffen hat, auf die man sehr, sehr schnell reagieren muss, weil das Gesetz auch ermöglicht, schnell für denjenigen, der abmahnt, gerichtliche Hilfe durch einstweilige Verfügung in Anspruch zu nehmen. Das heißt: Unsere Empfehlung ist ganz klar, das sehr ernst zu nehmen, auch die Fristen, die sehr kurz sind, für die Beseitigung dieser gerügten Fehler sehr ernst zu nehmen und sich in jedem Fall Hilfe zu holen.

Die beste Hilfe bietet ein Anwalt. Auch finanziell kann sich das lohnen. Nur jeder siebte Fall führe wirklich vor Gericht, häufig gebe es eine außergerichtliche Einigung.

(c) Michael Voß, www.michael-voss.de

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