Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es um die Speicherung sogenannter Metainformationen. Diese fallen bei Telefonaten oder beim Versenden von E-Mails an. Es sind all die Informationen, die nicht mit dem konkreten Inhalt der Kommunikation zu tun haben, also keine Mitschnitte von Telefongesprächen.
Gespeichert wird beispielsweise wer wann wen angerufen hat. Hinzu kommen die genaue Uhrzeit von Start und Ende des Gesprächs und der Name der jeweiligen Telefonfirmen. Auch bei E-Mails lassen sich die genauen Wege, Absender und Empfänger detailliert festhalten. Bei mobilen Geräten sollen auch die jeweiligen Standorte gespeichert werden, so dass dabei ein Bewegungsprofil der Nutzer entsteht.
Daten werden nicht zusätzlich erhoben
Die Daten werden nicht extra erhoben, sondern sind notwendig, um Telefonate herzustellen, E-Mails weiterzuleiten und um die Kosten für diesen Service abzurechnen. Bislang wurden sie aber nach der Abrechnung durch die Telefon- und Internetanbieter gelöscht.
Die Idee der Vorratsdatenspeicherung ist, diese Daten aller Nutzer für sechs Monate zu speichern. Dabei sei kein Tatverdacht notwendig.
Begründet wird dies von den Befürwortern damit, dass es oft erst lange nach der Tat einen Verdacht gegen Personen gäbe. Dann seien die Daten aber meist schon vernichtet. Deshalb sei es notwendig, sie länger aufzubewahren.
Die Gegner argumentieren, dass damit jeder Deutscher, der telefoniert oder eine Mail verschickt, wie ein Verdächtiger behandelt würde. Dies verstoße gegen deutsche Grundrechte.
Juristische Lage
Seit 2006 müssen eigentlich alle EU-Staaten dafür sorgen, dass die Daten ohne Anfangsverdacht oder konkrete Gefahr gesammelt werden. In Deutschland gibt es derzeit keine gültige gesetzliche Regelung. Das Bundesverfassungsgericht hatte ein erstes Gesetz 2010 gekippt. Seitdem wird über ein neues beraten. Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgehalten möglichst bald einen Gesetzesentwurf zu starten. Bundesjustizminister Heiko Maas will aber erst einmal abwarten, wie der Europäische Gerichtshof entschieden wird. EU-Generalanwalt Pedro Cruz Villazón hatte im Dezember erklärt, die deutsche Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sei mit den europäischen Grundrechten unvereinbar. Experten halten es für wahrscheinlich, dass ihm die Richter in der Einschätzung folgen werden.