Digitale Landkarten bekommt man eigentlich kostenfrei im Internet. Google, Apple, Microsoft, aber auch freie Produkten bieten seit langem aktuelle Straßenkarten an. Die meisten lassen sich dann zusammen mit einem Smartphone sogar als kostenloses Navi nutzen. Doch noch immer versuchen unseriöse Unternehmen auch in diesem Bereich mit Bezahlangeboten im Internet Profit zu machen, sogenannte Abo-Fallen. Es mag fast museal klingen, doch offensichtlich funktioniert es, sonst würden nicht ganze Internetseite dafür immer wieder neu programmiert. Darüber berichtete ich bei MDR Aktuell.
Deutschlandweit gibt es gehäuft Beschwerden bei den Verbraucherzentralen von Menschen, die im Internet einfach eine Fahrtroute suchen wollten. Plötzlich sollen sie 500 – mit Mahngebühren sogar 750 – Euro zahlen, weil sie angeblich Mitglied geworden sind. Barbara Steinhöfel von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz spricht von massiven Bedrohungen der Internetnutzer, die nicht zahlen.
Es wird dann behauptet, es gäbe einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid. Und es wird hier angedroht am soundsovielten, um 10 Uhr wird das Inkasso-Team bei ihnen vorbeikommen, um die Wertgegenstände zu Pfänden. Es wird gesagt, die Gegenstände werden mit einem Kleintransporter abtransportiert, für größere Gegenstände werde eine Spedition beauftragt.
Betroffen sind Seiten mit Namen wie maps-routenplaner-pro.com oder maps-24-routenplaner.com. Wer dort beispielsweise eine Route von Halle nach Salzburg sucht, muss sich zunächst mit seiner E-Mail anmelden, darf dafür allerdings auch an einem Gewinnspiel teilnehmen – erster Preis pikanterweise ein neues Navigationssystem, so dass man auf den Service der Seite künftig verzichten kann. Der Anbieter ist der Meinung, dass durch das Abschicken der E-Mailadresse nun eine Mitgliedschaft und damit ein Vertragsverhältnis ausgelöst wurde. Die Verbraucherzentrale sieht das anders…
… denn in vielen Fällen ist hier überhaupt kein wirksamer Vertrag über diese zwei Jahre zustande gekommen, das hängt davon ab, wie die Seite gestaltet ist.
Wichtig sei nämlich ein Hinweis „kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ auf dem Button, mit dem man sich online anmeldet. Das sei in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Und dieser Hinweis fehlt – wahrscheinlich, weil er sonst mögliche Betrugsopfer schon vorher abgeschreckt hätte. Stattdessen gibt es aber Hinweise auf „Google Maps“, obwohl der US-Gigant gar nichts damit zu tun hat, sondern sein Kartenmaterial kostenfrei zur Verfügung stellt.
Die Bezahlungen an die teuren Kartenportale sollen übrigens mit einem digitalen Einkaufs-Gutschein des Internetanbieters Amazon durchgeführt werden, so dass der Empfänger anonym bleibt. Der dingende Tipp von Barbara Steinhöfel:
Zusätzlich gibt es einen Musterbrief für einen Widerspruch im Internetangebot der Verbraucherzentralen. Allerdings bringt der nicht viel, denn es ist nicht feststellbar, wer genau die Fahrtroutenportale eigentlich anbietet. Eine Internetabfrage nach dem Besitzer der Portale führte zu einer Briefkastenfirma in Panama. Eine Mail von MDR Aktuell an die angegebene Adresse kam als unzustellbar zurück. Auch die deutschen Postadressen der unterschiedlichen Inkassounternehmen sind nicht existent.Man sollte auf keinen Fall die Rechnung einfach so bezahlen.