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Warnung vor dem Leipziger Reiseveranstalter LMX im Zusammenhang mit Corona-bedingten Stornierungen
Der Leipziger Reiseveranstalter LMX und das Vermittlungsportal Check24 haben mich einer nach Teneriffa gebuchten Reise – harmlos ausgedrückt – sehr unfair behandelt. Zwei Zitate machen das deutlich. Eine komplette Dokumentation ist im weiteren Verlauf des Beitrages nachzulesen. Die Hervorhebungen in den beiden folgenden Zitaten wurde von mir eingefügt, um die Widersprüche zu kennzeichnen.
Insofern Sie sich auf § 651h Absatz 3 BGB berufen möchten, um ein kostenfreies Storno zu erlangen, beachten Sie bitte, dass die Corona Pandemie nun schon seit Januar die Welt beschäftigt und somit zum allgemeinen Lebensrisiko zu zählen ist. Steigende und sinkende Infektionsfälle können jederzeit und überall auftreten und sind somit kein außergewöhnliches Ereignis mehr.
Anwort von LMX auf meine Reisestornierung wegen der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes und der Ausweisung der Kanaren als Risikogebiet, 03.09.20
Wenige Tage später storniert dann LMX seinerseits die Reise:
Aufgrund der Ausbreitung des Virus Covid-19 sowie der gesetzlichen Regelung (§ 651h Abs. 4 Nr. 2 BGB) sind wir dazu berechtigt, bei Auftreten von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, die uns als Veranstalterin daran hindern, ihren Reisevertrag mit der Buchungsnummer ******* zu erfüllen, von diesem zurückzutreten.
LMX storniert seinerseits die Reise, 14.09.20
In beiden Fällen ist die Corona-Pandemie der Grund für die Kündigung. Für mich als Kunden sei es nicht möglich, kostenfrei zu stornieren, so LMX. Doch als der Leipziger Reiseveranstalter selbst kündigt, ist die selbe Begründung plötzlich möglich.