Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und dieInformationsfreiheit Peter Schaar hat heute einen Leitfaden zur Gesetzesevaluation vorgestellt. Der Leitfaden wurde im Auftrag des Bundesbeauftragten vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, unter der Leitung von Professor Dr. Jan Ziekow, erarbeitet.
Peter Schaar: „Die Eignung gesetzlicher Maßnahmen und ihre Folgen für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger müssen nach wissenschaftlichen Kriterien beurteilt werden. Die Deutungshoheit hierfür darf nicht weiter bei den Stellen liegen, die mit zusätzlichen Befugnissen ausgestattet wurden. Vielmehr muss der Deutsche Bundestag auf Basis unabhängiger und nach wissenschaftlichen Kriterien durchgeführter Evaluation darüber entscheiden, ob einmal beschlossene Befugnisse weiterhin gerechtfertigt sind.“
Die Erfahrung zeige, dass insbesondere die aufgrund konkreter Bedrohungen eingeführten Befugnisse der Sicherheitsbehörden selbst nach einer Entspannung der Sicherheitslage nicht zurückgenommen wurden. Noch im vergangenen Jahr wurden die nach dem 11. September 2001 unter Zeitdruck erlassenen Anti-Terror-Gesetze erneut ohne gründliche, unabhängige Überprüfung verlängert. Der gesetzlich geforderte Evaluierungsbericht wurde vor der Verabschiedung des Gesetzentwurfs nicht vorgelegt.
Der „Leitfaden zur Durchführung von ex-post-Gesetzesevaluationen unter besonderer Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Folgen“ richtet sich an Abgeordnete und Beamte, die mit einer Gesetzesevaluation betraut sind. Der Leitfaden setzt sich umfassend mit den Standards, Evaluationsinstrumenten und Methoden auseinander, die für die Evaluation gelten und stellt die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen dar. Er gibt zudem einen praktischen Überblick über die notwendigen Abläufe bei den evaluierenden Stellen. Schon bevor eine Evaluierung in Auftrag gegeben wird, hilft der Leitfaden den Entscheidungsträgern, dafür die richtigen Bedingungen festzulegen.
(c) Michael Voß, www.michael-voss.de