Seit heute gilt in Deutschland das sogenannte Leistungsschutzrecht. Es soll Zeitungsverlage davor schützen, dass im Internet Suchmaschinen mit den Nachrichten der Zeitungen Geld verdienen können, ohne dass die Verlage davon etwas abbekommen. Bei MDR INFO habe ich geklärt, worum es genau geht und was gar nicht geht.
(c) Michael Voß, www.michael-voss.de