Für MDR Aktuell bin ich dieser Frage in der Rubrik „Hörer machen Programm“ nachgegangen.
Vodafone, Käufer von Kabel Deutschland, sagt ganz eindeutig: Ja, wir haben korrekt gehandelt. Nur vor dem Mikrofon wolle man sich nicht äußern. Der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke kennt viele Fälle, bei denen Vodafone-Kunden auch nach einem Umzug noch drei weitere Monate den bisherigen Vertrag zahlen musste, obwohl Vodafone am neuen Ort diesen Dienst gar nicht anbieten kann. Doch seien die Kabel- und Telefon-Kunden noch besser dran, als beispielsweise Kunden eines Sportstudios. Deren Vertrag müsse auf jeden Fall bis zum Ende bezahlt werden – also vielleicht sogar länger, als ein Jahr -, auch wenn das Sportstudio am neuen Wohnort gar nicht vorhanden ist. Christian Solmecke:
Bei Telekommunikationsleistungen gibt es die Besonderheit, dass wir hier eine Regelung im Telekommunikationsgesetz haben. Diese besagt, dass man ein dreimonatiges Sonderkündigungsrecht hat. Leider ist die Regelung so unglücklich formuliert, dass man darauf nicht genau lesen kann, ob das Sonderkündigungsrecht schon vor dem Umzug oder erst ab dem Umzugstermin ausgeübt werden kann.
Diese Kritik teilen auch die Verbraucherzentralen in Deutschland. Für sie ist allerdings klar, dass der Kabel- und Telefonkunde drei Monate vor dem Umzug kündigen kann. Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachen:
Wir meinen, dass dem Verbraucher tatsächlich das Recht zustehen muss, vorher zu kündigen, denn wenn der Anbieter am neuen Ort nicht leisten kann, heißt das nicht, dass der Verbraucher dann immer ohne weiteres immer noch dauerhaft weiterbezahlen muss.
Die Verbraucherschützer zogen deshalb vor Gericht. Und so wurde Klarheit geschaffen, allerdings anders, als sich die Verbraucherschützer es erhofften. Medienanwalt Christian Solmecke:
Die Verbraucherschützer haben verloren: Sowohl vor dem Oberlandesgericht in München, als auch vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf. Beide Gerichte sahen es so, dass das Sonderkündigungsrecht erst ab dem Zeitpunkt des Umzuges besteht und ich deswegen auch nach an Vodafone zahlen muss, selbst wenn mir überhaupt keine Leistung mehr an dem jeweiligen Ort angeboten wird.
Wer umzieht und seinem Kabel- und Telefonanbieter frühzeitig kündigt muss also damit rechnen, dass die Kündigung erst ab dem Umzugstag wirksam wird und erst ab dann die Kündigungsfrist von drei Monaten startet. Unsere Hörerin Christina Paucke hat also rechtmäßig ein Vierteljahr noch für den Altvertrag zahlen müssen, obwohl Sie keine Leistung mehr von Vodafone erhielt.