MDR INFO, 30.11.12
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Der Bundestag hat in der Nacht das sogenannten „Leistungsschutzrecht“ in die Fachausschüsse verwiesen. Dabei geht es um den Schutz der im Intenet veröffentlichten Zeitungsartikel, wenn etwas Suchmaschinen wie Google Teile davon zitieren und zu Nachrichtenübersichten verarbeiten. Ein Kommentar dazu von mir lief heute bei MDR INFO.
Das Leistungsschutzrecht ist quasi „Guttenberg rückwärts“. Es geht nicht darum, dass ein Inhalt einfach kopiert wird und damit der Doktor-Titel oder etwa Einnahmen erwirtschaftet werden.
Nein.
In diesem Fall geht es darum, dass Suchmaschinen im Internet korrekt die Überschrift des Artikels sowie zwei, drei Sätze aus dem Inhalt zitieren und mit einem Link sogar auf die richtige Quelle verweisen. Beim Anklicken ist man dann auf der Originalseite. Diese Art des Zitierens soll nun Geld kosten.
Für mich ist das großer Quatsch: Die Leistungen der Autoren werden bereits durch das Urheberrecht geschützt. Hier geht es um etwas anderes: Die Zeitungsverleger sollen plötzlich doppelt verdienen. Einmal an der Werbung auf ihren Seiten – das ist ok. Und zum anderen daran, dass Suchmaschinen, wie Google, die Nutzer erst zu den Seiten hinbringen. Das ist nicht ok. Denn Google und Co. sorgen doch mit der Weiterleitungsfunktion für noch mehr Leser auf den Seiten der Zeitungen und Zeitschriften.
Seien wir doch einmal ehrlich: Wenn Sie etwas im Internet suchen, dann googlen Sie. Genauso wie ich als Journalist auch. Sie und ich lassen durch die Suchmaschine ein Angebot erstellen, aus dem wir nun auswählen. Weder Sie noch ich bleiben auf der Google-Seite, um uns über ein Thema genau zu informieren. Oder? Denn wenn uns die Überschrift und die Einführungssätze interessieren, klicken wir darauf und landen auf der Originalseite – also auch auf dem Zeitungsartikel, da, wo der jeweilige Verlag zu diesem Zeitpunkt Geld von den Anzeigenkunden verdient, weil wir als Besucher gezählt werden.
Dafür, dass uns Google zu der Zeitungsseite geführt hat, soll jetzt Google Geld an die Zeitung zahlen. Das ist doch schlichtweg Unsinn.
Die Zeitungsverleger argumentieren, dass wir Internetnutzer nur auf der Suchseite, beispielsweise bei Google-News bleiben, die Übersicht lesen und nicht weiterklicken. Deshalb verdiene nur die Suchmaschine an ihrer Werbung, nicht aber der Verlag an der Werbung dort.
Da muss ich ganz klar sagen: Liebe Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, sorgen Sie dafür, dass ihre Themen so interessant sind, dass man auch darauf klickt. In dem Wort „Leistungsschutzrecht“ steht „Leistung“. Zeigen Sie inhaltliche Leistung – ihre Redakteure können das doch!
Und ein Wort noch: Vor kurzem haben Sie, liebe Zeitungsverleger, dafür gesorgt, dass ARD und ZDF zigtausende Internetbeiträge löschen mussten, weil sie eine werbungsfreie und damit angenehmere Alternative zu ihrem Internetangebot waren. MDR INFO darf einen Großteil seiner Beiträge beispielsweise nur noch maximal sieben Tage im Internet lassen, dann müssen sie gelöscht werden.
Erst ARD und ZDF –jetzt Google. Per Gesetz lassen Sie sich ihre Konkurrenten vom Leib halten, damit Sie, als die Dinosaurier der Medienwelt, nicht weiter untergehen.
Aber Sie könnten diesmal Pech haben, liebe Verleger: Wenn das Leistungsschutzgesetz beschlossen wird und die Suchmaschinen darauf verzichten sollte, auf Ihre Artikel zu verlinken, dann könnte es sein, dass Sie über erheblichen Besucherrückgang auf ihren Seiten wundern werden.