Landgericht München verurteilt Youtube

MDR INFO, 26.02.14
–> Beitrag anhören

Seit Jahren tobt ein Streit zwischen der GEMA und Youtube über das Abspielen von Musikvideos. Konkret geht es dabei um die Lizenzgebühren und damit um die Einnahmen der Musiker. Drei Gerichtsverfahren sind derzeit anhängig, wobei es in einem Verfahren in erster Instanz jetzt ein Urteil gab.

Die schwarze Tafel mit dem traurigen Bildschirm kennt inzwischen wohl fast jeder: Statt Musik zu hören und zu sehen, liest man dort bei  Youtube „Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, weil es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Rechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden.“

Die Tafel hat inzwischen Kultstatus, doch nun ist es vorbei. Das Landgericht München verbot Youtube, der GEMA die Schuld an der Blockierung von Videos zu geben. Ursula Goebel, die Kommunikations-Direktorin der GEMA, ist mit dem Urteil zufrieden.

Wir sind sehr zufrieden mit dem Urteil des Landgerichtes München, weil das Urteil ganz klar herausstellt, dass die Sperrtafeln, die Youtube seit Jahren gegen die GEMA verwendet, eine absolute verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung sind.

Doch am eigentlichen Streitpunkt ändert diese Gerichtsentscheidung nichts. Woran scheitert nun eine Einigung seit Jahren? Klaas Flechsig von Youtube  will eigentlich die Videos laufen sehen.

Es bleibt dabei, dass wir von Youtube aus gerne Musik in Deutschland zeigen wollen, so wie wir auch überzeugt davon sind, dass die Rechteinhaber von Musik von ihrer künstlerischen Leistung auf Youtube profitieren sollen und Geld verdienen sollen.

Nach langer Zeit des Nichtverhandelns kommen sich beide Seiten näher. Auch Ursula Goebel von der GEMA möchte die Videos sehen und hören.

Das ist ein wundervoller Ansatz, den wir gerne als Anlass nehmen, die Verhandlungen weiter aufzunehmen und zu schauen, was sich denn konkret dahinter verbirgt, wie die Beteiligung der Urheber aussehen soll. Grundsätzlich: Ein positives Signal, was wir an dieser Stelle begrüßen.

Die Verhandlungen sind seit 2012 unterbrochen. Der Vorschlag der GEMA steht weiterhin: Sie will von Youtube 0, 375 Cent für jedes abgerufene  Musikvideo, das werbefinanziert wird. Youtube dagegen möchte die GEMA an den Werbeeinnahmen beteiligen. Doch das scheitert daran, dass Youtube nichts zur Höhe der Einnahmen sagt und die GEMA nicht im Unklaren über die möglichen Einnahmen bleiben will. Zur Zeit warten beide Seiten auf die Entscheidung einer Schiedsstelle.

So wird es wohl vorerst nur Bewegung bei den Sperrtafeln geben. Klaas Flechsig gibt sich da allerdings sehr zurückhaltend.

Wir sind jetzt zum einen noch dabei, das Urteil genau zu prüfen. Und zu anderen überprüfen wir natürlich auch die Hinweise, die wir auch unseren Blocking Messages anzeigen – und gegebenenfalls werden wir sie dann anpassen.

Für die Musikfans heißt das: Weiter abwarten.

(c) Michael Voß, www.michael-voss.de

Schreibe einen Kommentar