October 29, 2014 at 06:14AM – Internet-Händler können sich gegen schlechte Bewertungen im Netz wehren. Nach einem Gerichtsurteil in München muss ein Kunde seinen Kommentar nun löschen. Ein Käufer muss seine schlechte Bewertung eines Händlers beim Internet-Auktionshaus Ebay zurücknehmen.
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