MDR INFO, 13.11.12
Wer bei Facebook unterwegs ist, der ist mit Sicherheit bereits über einen Eintrag gestolpert, der in den letzten Tagen wie wild geteilt, kopiert und weiterverbreitet wird. Darin geht es um die Allgemeinen Geschäfstbedingungen, kurz: AGB, bei Facebook – und um das, was man dagegen machen.
Aufgrund der neuen AGB’s in Facebook widerspreche ich hiermit der kommerziellen Nutzung meiner persönlichen Daten. Das Copyright meiner Profilbilder liegt ausschließlich bei mir. Die kommerzielle Nutzung bedarf meiner schriftlichen Zustimmung.
So oder ähnlich lautet der Text, der inzwischen unzählige Male kopiert und weiterverbreitet wurde. Um es kurz zu machen: Computerfachleute bezeichnen dieses Phänomen als Hoax. Eine Warnmeldung, die gut klingt, aber eigentlich sinnlos ist.
Medienanwalt Jens Ferner:
Juristisch bringt das rein gar nichts. Sie können natürlich zum Beispiel Widersprüche einlegen aus verschiedensten Gründen. Aber damit die überhaupt irgendeine Wirkung erreichen können, muss derjenige, demgegenüber man die ausüben will, ja überhaupt davon Kenntnis erlangen. Da schreibe ich etwas auf meiner Seite, in meinem Bereich und ich kann nicht erwarten, bei wer weiß wie vielen Facebook-Nutzern, dass Facebook da alle Nachrichten mitliest.
Auch inhaltlich liegt die der Text falsch. So neu sind die Facebook-Veränderungen nicht mehr – und erstmals in der Geschichte des Konzerns hatten die Mitglieder sogar vorher mitdiskutieren können.
Außerdem liegt das juristische Problem nicht bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern in einem ganz anderen Bereich.
Hier geht es nicht einmal einfach um AGB, sondern es geht darum, dass Sie mal irgendwann eine datenschutzrechtliche Einwilligung erteilt haben, dass man mit ihren Daten bestimmte Dinge tun kann. So eine datenschutzrechtliche Einwilligung kann regelmäßig, losgelöst von AGB, jederzeit widerrufen werden. Das eröffnet aber auch der Gegenseite die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Mit unter auch sofort.
Mit anderen Worten: Wer Facebook das Recht entzieht seine Fotos zu nutzen, muss mit einem Rauswurf rechnen. Denn Facebook ist auf die Inhalte der Nutzer angewiesen – und das ist in den Augen des Rechtsanwaltes logisch und nicht verwerflich:
Das man diesen Dienst quasi kostenlos nutzt, aber auch irgendwo Einnahmen generiet werden müssen, liegt auf der Hand.
Wer Facebook nicht mit seinen Inhalten Geld verdienen lassen möchte und diese dann löscht hat Pech. Sie sind meist kopiert oder geteilt worden. Deshalb der simple Rat des Juristen Jens Ferner:
Grundsätzlich gilt: Denken Sie immer – ausnahmslos – darüber nach, bevor sie etwas ins Netz stellen.
Denn: Was nicht veröffentlicht wird, kann nicht kopiert, verlinkt oder geklaut werden.
Weiterführende Links:
- allfacebook: Der kommerziellen Nutzung der persönlichen Daten gemäß BDSG widersprechen?
- Jens Ferner: „Hiermit widerspreche ich…“
- lawblog: Aufstand auf Facebook – gegen Facebook