Fragen zum neuen Rundfunkbeitrag

In der MDR INFO-Serie „Hörer machen Programm“ beschäftigen wir uns heute mit dem Rundfunkbeitrag. Unser Hörer Stefan Neumann schrieb uns per E-Mail folgendes:
Da ich häufig die Podcast- und Mediathekangebote von öffentlich-rechtlichen Sendern über den Rechner nutze, komme ich ebenfalls in den Genuss von Sendungen wie Sachsenspiegel oder Tatort. Häufig wird das Programm in Livestreams aber unterbrochen oder es werden Sendungen, wie der Sachsenspiegel, nachträglich verkürzt online gestellt, weil einige Inhalt „aus rechtlichen Gründen“ nichtgezeigt werden dürfen. Eine Ungleichbehandlung, zu den Fernsehzuschauern, die die komplette Sendung gezeigt bekommen.
Meine Frage: Wird mit der Umstellung der Gebühren auch auf das Ausstrahlen kompletter Sendungen im Netz umgestellt? Stefan Neumann
Ich habe mich einmal bei den Spezialisten für den neuen Rundfunkbeitrag umgeschaut.

Das alte Funkhaus in der Leipziger Springerstraße, in dem MDR INFO vor 21 Jahren das erste Mal auf Sendung ging, ist inzwischen ein Wohnhaus. Doch genau gegenüber in einem Neubau, da sitzen diejenigen, die bislang für die Rundfunkgebühr zuständig waren. Seit Jahresbeginn heißt die Gebühr Beitrag. Haustürkontrollen gibt es nicht mehr. Service wird hier geboten, Fragen beantwortet – auch die Frage  unseres Hörers. Vom Chef der MDR-Abteilung Rundfunkgebühr wollen wir wissen, ob künftig Sendungen im Internet vollständig zu hören  und zu sehen sind oder ob es weiterhin Verkürzungen geben wird. Christian Kramer:

Der  Rundfunkbeitrag ist zu entrichten dafür, dass man das Programmangebot nutzen kann. Aber es kommt letztendlich juristisch nicht darauf an, welches Programmangebot. Es ist eher eine lizenzrechlichte / vertragsrechtliche Frage und insofern wird sich wahrscheinlich an der Stelle nicht sehr viel ändern.Christian Kramer
Gerade beim Sport gibt es sehr oft lizenzrechtliche Einbschränkungen. So dürfen bestimmte Beiträge in einigen Ländern nicht im Internet gezeigt werden. Das liegt daran, dass die Rechtebesitzer – wie beispielsweise das Olympische Komitee – selbst an den Internetübertragungen verdienen wollen. Das führt dann zu den von unserem Hörer bemerkten Schrifteinblendungen im Livestream und zu Kürzungen bei den online sichtbaren Videos.

Diskutiert wird in der Politik allerdings erneut die Regelung, dass die öffentlich-rechtlichen Anbieter gesetzlich gezwungen sind, ihre aktuellen Internetbeiträge nach spätestens sieben Tagen zu löschen.

Doch der neue Rundfunkbeitrag hat auch klare Vorteile, beispielsweise für Wohngemeinschaften und Familien.


Also das bedeutet insbesondere für diejenigen, die zusammen in einer Wohnung leben, dass man sich abmelden kann, wenn man in der Vergangenheit als Rundfunkteilnehmer Rundfunkgebühren-pflichtig war – beispielsweise der Haushaltsangehörige, das Kind, die Großeltern. Oder aber auch in einer Wohngemeinschaft – klassisches Beispiel der Studenten – das jetzt nur einer den Rundfunkbeitrag für die Wohnung zu entrichten hat. Alle anderen können sich abmelden.Christian Kramer
Grundsätzlich gilt also: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen – 17,98 Euro. Zeit zum Abmelden hat jeder noch bis zum 31. Dezember 2014 – also noch zwei Jahre. Den Beitrag gibt es dann sogar rückwirkend erstattet.

Wer mehr dazu wissen will, kann sich übrigens auf der Seite  rundfunkbeitrag.de im Internet informieren. Oder bei den Rundfunkbeitrags-Mitarbeitern in der Leipziger Springerstraße.

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