October 25, 2014 at 05:23AM – Der Europäische Gerichtshof hat in einem Grundsatzurteil vom 21. Oktober entschieden, dass das Einbetten auf anderen Internetseiten öffentlich zugänglicher geschützter Inhalte in die eigene Website mittels des sogenannten Framing keinen Urheberrechtsverstoß darstellt (Az. C-348/13).
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