Google geht mit dem Thema ganz öffentlich um. Pressesprecher Klaas Flechsig verweist im Gespräch immer wieder auf den Transparenzbericht, der im Internet veröffentlicht ist.
Es ist richtig, dass wir immer wieder Inhalte aus unseren Suchergebenissen listen entfernen – einfach auf gesetzlicher Grundlage. Allein im letzten Monat haben allein in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen im Internet mehr als 36 Millionen Löschungsersuchen erhalten.
Durchschnittlich mehr als eine Million Anträge pro Tag, die abgearbeitet werden müssen. Eine unvorstellbar hohe Zahl. Verletzungen des Urheberrechts stehen mit Abstand an der Spitze der Löschentscheidungen – und da wird Google sogar selbstständig tätig.
Sie können urheberrechtlich geschützte Inhalte durch ein Computerprogramm automatisch erkennen lassen und dann praktisch auf dem automatischen Weg eine Sperrung oder eine Löschung in die Wege leiten.
Doch so einfach läuft es beispielsweise bei den Löschanträgen von Einzelpersonen, die ihre Rechte verletzt sehen, nicht. Im Mai 2014 entschied der europäische Gerichtshof, dass jeder das Recht habe, Suchergebnisse unter dem eigenen Namen entfernen zu lassen. Voraussetzung: An dem Inhalt besteht kein öffentliches Interesse. Eine komplizierte Vorgabe, die es unmöglich macht, dass Computer-Programme den Fall übernehmen, erklärt Klaas Flechsig
Da haben wir tatsächlich ein Team aus Mitarbeitern, was jeden einzelnen Antrag sich vornehmen muss und abwägen muss: Ist eine Löschung in diesem Fall gerechtfertigt oder nicht.
In den sieben Monaten seit dem Urteil wurden europaweit über 710.000 Internetangebote begutachtet. Knapp 40 Prozent der beantragten Löschungen wurden dann auch wirklich durchgeführt. Deutschland liegt dabei leicht über dem Durchschnitt: Hier ist ungefähr die Hälfte aller Löschanträge positiv entschieden worden.
Übrigens ist das Wort „löschen“ eigentlich nicht korrekt: Die Suchergebnisse werden lediglich entfernt. Die Inhalte, die ja nicht bei Google liegen, bleiben weiterhin bestehen. Und Google selbst zeigt in anderen Ländern, in denen es andere gesetzliche Vorgaben gibt, auch die in Europa entfernten Suchergebnisse weiterhin an.