Für den Leipziger Anwalt Uwe Steinmetz steht fest: Das besondere elektronische Anwaltspostfach – beA oder b-e-A genannt – ist noch sehr undurchsichtig. Ihm fehlen wichtige Angaben…
Uwe Steinmetz, Rechtsanwalt
Das elektronische Anwaltspostfach wird von der Bundesrechtsanwaltskammer betrieben. Von ihr fordert Uwe Steinmetz mehr Transparenz, also…
Uwe Steinmetz, Rechtsanwalt
Julia von Seltmann ist bei der Bundesrechtsanwaltskammer – BRAK abgekürzt – für dieses Postsystem zuständig.
Julia von Seltmann, Bundesrechtsanwaltskammer
Der zweite Satz verrät es: Es sind also keine eigenen, sondern von einem nichtgenannten Dienstleister angemietete Server. Das Löschen der Daten darauf könne jeder Anwalt selbst veranlassen, heißt es weiter.
Generelle Schwierigkeiten hat das besondere elektronische Anwaltspostfach mit dem aktuellen Microsoft-Browser Edge. Die Bundesrechtsanwaltskammer empfiehlt deshalb auf eine veraltete Vorgängerversion auszuweichen – und widerspricht damit den eigenen Empfehlungen, immer – so wörtlich auf der Homepage – die aktuelle Version der Browser zu verwenden.
Doch die Mängelliste ist noch länger: Ein von der Bundesrechtsanwaltskammer selbst in Auftrag gegebene Gutachten listet mehrere offene Schwachstellen auf. So sei es beispielsweise möglich entschlüsselte Kommunikationsinhalte an Unbeteiligte weiterzuleiten. So könnten genaue Information über die Mandanten der Rechtsanwälte durch Nichtbefugte gelesen werden. Das Gutachten sieht die Bedrohung der Vertraulichkeit als „hoch“ an. Julia von Seltmann widerspricht.
Julia von Seltmann, Bundesrechtsanwaltskammer
Doch dabei wurde lediglich eine Funktion eingeführt, die bei einem unberechtigten Eingriff Alarm schlage. Anders ausgedrückt: Angriffe können stattfinden, werden dann gemeldet, allerdings nicht verhindert. Es gibt noch weitere Fehler im System. Julia von Seltmann von der Bundesrechtsanwaltskammer:
Julia von Seltmann, Bundesrechtsanwaltskammer
Für den Leipziger Rechtsanwalt Uwe Steinmetz und seine Kollegen heißt das: Weiter warten, bis das besondere elektronische Anwaltspostfach wirklich funktioniert. Und das, obwohl beA bereits jetzt für jeden Anwalt verpflichtend ist und spätestens ab 2020 keine andere Kommunikationsmöglichkeiten mit den Gerichten mehr besteht.