Unglaublich – aber sinnvoll. Die CSU beschwert sich in einer Pressemitteilung darüber, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland Inhalte gezielt aus dem Internet entfernen. Die stellvertretende CSU-Generalsekretärin und Bundestagsabgeordnete Dorothee Bär schreibt auf der CSU-Internetseite:
„Die Tatsache, dass öffentlich-rechtliche Inhalte nach 7 Tagen wieder aus dem Netz genommen werden müssen, widerspricht allem, was wir über die Informations- und Kommunikationskultur im digitalen Zeitalter wissen. Dies bestätigt nun die eben vorgelegte Studie des Büros für Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestags.
Es ist nicht nachzuvollziehen, dass gebührenfinanzierte Inhalte, die durch ihre Eigenschaft als öffentlich-rechtlich auch für wertvollen Qualitätsjournalismus stehen, von denjenigen, die sie mitfinanzieren, nach kurzer Zeit nicht mehr auffindbar sein sollen.“
12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zwingt ARD und ZDF zur Löschung von Internetinhalten
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland löschen die Inhalte ihrer Internetseiten allerdings nicht freiwillig. Die Regelung des „Depublizierens“ ist durch den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag durch die Politik, führend durch CDU/CSU, vorgegeben worden. Ausschlaggebend für die Veränderungen war die Angst der Zeitungsverlage, aufgrund der werbe- und kostenfreien Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Sender mit den eigenen Internetangeboten nicht mehr Geld verdienen zu können.