Für den Vorsitzenden des Bundestagsinnenausschuss, Ansgar Heveling ist klar: Wer nach Deutschland einreist und seine Herkunft nicht nachweisen kann, dessen Handy muss untersucht werden.
Wir haben im Aufenthaltsrecht bereits eine Grundlage dafür, Mobilfunkdaten auszuwerten. Das gilt aber ausgerechnet im Asylverfahren nicht und deswegen bin ich der Auffassung, dass man zur Identitätsklärung auch im Asylverfahren Handydaten nutzen können soll.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete will beispielsweise die Kontaktdaten der Asylbewerber ansehen lassen. Sollten diese aus einem ganz anderen Staat stammen, als der Ausländer als Herkunftsland angibt, wäre das ein Indiz für eine Falschaussage. Doch es gibt noch viel mehr Daten: Gespeicherte Fotos zeigen nicht nur optisch, wo sich der Handybesitzer aufgehalten hat, sondern haben sehr oft auch Standortdaten gespeichert. Diese geben bis auf weniger Meter genau an, wo die Fotos aufgenommen wurden – und wo sich der Handynutzer befand.
Für den auf Technik und Internet spezialisierten Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke steht fest, rechtlich ist das alles unter einer Einschränkung machbar:
Wichtig ist, dass eine solche Auswertung von Datenträgern nur dann möglich ist, wenn der Flüchtling nicht an seiner Identitätsfeststellung mitwirkt. Das heißt: Hier kann keiner willkürlich durchsucht und gläsern gemacht werden.
Wer einen Pass zeigt, der echt ist, muss also nicht damit rechnen, dass sein Handy kontrolliert wird. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – kurz: BAMF – will Handys jedoch weiterhin nur untersuchen, wenn die Flüchtlinge oder Asylbewerber die Daten darauf freiwillig zeigen. In einer E-Mail an MDR Aktuell heißt es, man habe keine Fachleute oder Programme, um in verschlüsselte Smartphones einzudringen:
Langjährige Erfahrungen nationaler und internationaler Labore für IT-Forensik (zeigen), dass der unsachgemäße Einsatz mobiler Auswertesysteme durch unzureichend ausgebildete Sachbearbeiter zu schwerwiegenden Fehlern führen kann, da ein fehlerhaftes Bild der ausgelesenen Daten entstehen kann.
Für den Vorsitzenden des Bundestagsinnenausschuss, Ansgar Heveling, ist das allerdings kein Hindernis:
Es geht ja im Wesentlichen tatsächlich darum, die Möglichkeit zu schaffen, in Zweifelsfällen das Instrument anzuwenden, nur nicht in jedem Identitätsprüfungsfall. Möglich ist es sicherlich, die technischen Hürden zu überwinden, dann muss man das Personal dafür auch bereitstellen.
Auch für Rechtsanwalt Christian Solmecke gibt es kein juristisches Problem, Spezialisten an die Daten zu lassen:
In der Praxis wird wahrscheinlich ein Staatsanwalt bei der Auswertung der Handys dabei sein.
Und in dessen Gegenwart könne ein spezialisierter Techniker die Informationen aus dem Handy herausholen. Doch das BAMF lehnt das weiterhin ab. Gezielte Nachfragen der Mitarbeiter zu regionalen Bräuchen sowie eine Sprach- und Textanalyse seien derzeit die einzigen Überprüfungsmöglichkeiten zur Herkunft der Asylbewerber, sollte der Pass fehlen.