Der Bundesgerichtshof hat sich heute mit YouTube beschäftigt. Dabei ging es um die Frage, ob das Einbetten der Videos auf einer Homepage oder beispielsweise bei Facebook eine Urheberrechtsverletzung sein kann oder nicht. Die Richter schlossen dies für die deutsche Rechtsprechung aus. Allerdings haben sie Bedenken, ob das europäische Recht dies hergibt. Deshalb verwiesen sie das Verfahren an den Europäischen Gerichtshof. Zu den Hintergründen habe ich bei MDR INFO etwas erzählt.
(c) Michael Voß, www.michael-voss.de
4 thoughts on “Bundesgerichtshof zu YouTube”
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„MDR.DE – Seite nicht gefunden“ heißt es bei dem Link nur. Schade…
Leider sind die öffentlich-rechtlichen Anstalten durch den letzten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gesetzlich angewiesen worden, aktuelle Beiträge im Internet nach sieben Tagen zu löschen. Dabei geht es darum, dass wir die Inhalt gratis und ohne Werbung anbieten. Das gefällt den Zeitungen und Zeitschriften nicht, weil sie die Inhalte gern hinter Paywall und/oder mit Werbung anbieten wollen. Deshalb verschwinden auch die Audios, wenn sie nicht irgendwo anderes gespeichert sind, was in diesem Fall nicht so war.
Echt schade… zumal wir ja mit den Rundfunkgebühren eigentlich schon für die Inhalte bezahlt haben. Aber die Debatte wurde ja schon zig Mal geführt, von daher will ich sie an dieser Stelle nicht nochmal aufrollen. Finde es aber sehr schade von Zeitungen und Zeitschriften, dass sie mir als Nutzer im Grunde dadurch schaden und nicht nutzen.
Die öffentlich-rechtlichen Programme wollen auch veröffentlichen. Wir mussten dann aber löschen. Hinter dem Rundfunkänderungsstaatvertrag standen die Verleger, die die Politik davon überzeugten. Das nächste Opfer war übrigens Google, welches mit Google News die Verleger störte. Das Ergebnis ist das Leistungsschutzrecht, welches Google in seiner Arbeit einschränkt. Inzwischen folgte der der Aufruf der Verleger an die Nutzer, die Online-Werbe-Blocker abzuschalten, um gefälligst die Werbung auf den Internetangeboten der Zeitungen zu lesen. Ich würde mich nicht wundern, wenn die Verleger demnächst die Hersteller der Online-Werbe-Blocker rannehmen und denen die Einstellung der Arbeit vorschreiben lassen werden.