December 11, 2014 at 11:10AM –
Die Kläger gegen gegen den Telekom-Börsengang punkten beim BGH: Wegen eines Fehlers im Börsenprospoekt für den dritten Börsengang muss das Schadensersatzverfahren wegen angeblicher Irreführung der Aktienkäufer neu aufgerollt werden.
Quelle: Heise